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Videoüberwachung am Schlachtband: Ist französischer Vorstoß Modell für Deutschland?

Frankreich führt nach einer Testphase ab dem 1. Januar 2018 verpflichtende Videokontrollen in allen Schlachthöfen ein. Die deutsche Tierschutzorganisation ProVieh wünscht sich solch eine Kameraüberwachung auch für unsere Schlachthöfe. Der Tierschutzbund meint dagegen, dass auf den Bildern nicht viel zu erkennen sei.

Lesezeit: 3 Minuten

Frankreich führt wie berichtet nach einer Testphase ab dem 1. Januar 2018 verpflichtende Videokontrollen in allen Schlachthöfen ein. Anlass für das Gesetzgebungsverfahren waren Filmaufnahmen der Tierschutzgruppe L214, die skandalöse Tatbestände in den Schlachtstätten aufdeckten, beispielsweise das Töten von Tieren ohne ausreichende Betäubung.


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Das daraufhin beschlossene Tierwohlgesetz beinhaltet die Videokontrolle für alle Bereiche im Schlachtbetrieb vom Abladen über die Unterbringung bis hin zur Betäubung und Schlachtung der Tiere. Das Videomaterial soll aus Datenschutzgründen aber nur den tierärztlichen Kontrolldiensten, Tierschutzbeauftragten oder zur Ausbildung der Beschäftigten verfügbar gemacht werden.


Deutsche Tierschützer zwigespalten


Die deutsche Tierschutzorganisation ProVieh wünscht sich solch eine Kameraüberwachung auch für Schlachthöfe hierzulande. Laut Angela Dinter würden die Mitarbeiter dann dazu angeregt, anständig mit den Tieren umzugehen, sagte sie der taz. Es gebe bislang erst wenige Schlachtbetriebe, die Kameras installiert hätten. Mit der Überwachung sei es aber für den Tierschutzbeauftragten einfacher zu sehen, ob Tiere richtig betäubt oder getötet wurden. Laut EU-Verordnung müsse jeder größere Schlachthof solche Beauftragten haben, die die Regeln zum Tierschutz überwachen.


Probleme mit dem Datenschutz sieht Dinter laut der taz nicht, weil die Videos innerhalb der Betriebe blieben. Kathrin Zvonek vom Tierschutzbund sieht jedoch eine andere Gefahr: „Man kann auf Videos zwar sehen, wie die Mitarbeiter bei der Anlieferung mit den Tieren umgehen“, sagte sie. Ob ein Tier richtig getötet wurde, könne man aber auf den Videos nicht erkennen. „Bei der Tötung ist es sinnvoller, wenn der Tierschutzbeauftragte direkt danebensteht“, so Zvonek.  Für sinnvoller hält sie laut der Zeitung deshalb verstärkt unabhängige Kontrollen durch die Veterinärämter.


Neues Tierwohlgesetz in Frankreich


Weiterhin beschlossen die Abgeordneten die Einrichtung einer nationalen Ethikkommission zu Fragen von Abläufen in Schlachtunternehmen, die Einstufung von Tierschutzverstößen beim Transport oder im Schlachthof als Straftatbestand und die Möglichkeit für Tierschutzorganisationen, zivilrechtlich gegen Verstöße des „code rural“ vorzugehen.


Andere Vorschläge des Gesetzentwurfs, wie das Recht auf unangekündigte Kontrollbesuche von Parlamentariern in Schlachtunternehmen, die ständige Anwesenheit von Veterinären bei Betäubung und Entblutung sowie ein Verbot der rituellen Schlachtung ohne Betäubung oder von hochtragenden Rindern fanden hingegen keine Mehrheit in der Nationalversammlung. Allerdings wurde ergänzend beschlossen, die Folgen eines Schlachtverbots für Kühe mit Beginn des letzten Drittels der Trächtigkeit zu prüfen. Zudem soll es einen Bericht über mögliche Probleme beim Einsatz von Kohlendioxid bei der Schweineschlachtung geben.

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