Das Umweltbundesamt (UBA) will der Landwirtschaft offenbar neue bürokratische Auflagen machen, um den Umweltschutz voranzutreiben. Dagegen wehrt sich die Fraktion der Freien Wähler im Bayerischen Landtag. Mit einem Antrag wollten sie kürzlich die Staatsregierung auffordern, dies zu verhindern.
Die CSU lehnte den Antrag jedoch ab. Zur Begründung hieß es, das UBA sei wichtig und man wolle dessen Empfehlung erst prüfen.
Darüber verärgert zeigte sich der Agrarsprecher der FW, Dr. Leopold Herz, gegenüber top agrar online. „Die CSU steht keineswegs so hinter den Landwirten, wie sie es immer behauptet. Anstatt daran zu arbeiten, die Landwirtschaft zu entbürokratisieren, um es den Landwirten zu ermöglichen, mit Leidenschaft und unternehmerischer Eigenverantwortung ihren Beruf auszuüben, sollen ihnen weitere Steine in den Weg gelegt werden“, kritisiert Herz.
Seine Partei hatte gefordert, die „gute fachliche Praxis“ in ihrer bestehenden Form weiterhin fortzuführen, ohne neue Bürokratie. Außerdem stand im Antrag:
- Es ist kein „allgemeines Landwirtschaftsgesetz“ nötig, in dem eine „umweltverträgliche nachhaltige Landwirtschaft“ festgeschrieben wird.
- Stickstoff und Tierbesatzdichte sind u.a. im Kulturlandschaftsprogramm abschließend geregelt (1,4 bzw. 1,7 GV/ha und geschlossene Düngungskreisläufe der Betriebe).
- Der Erhalt von Dauergrünland ist zu begrüßen, sollte jedoch im Ermessen des Betriebs verbleiben.
- Ökologische Vorrangflächen wurden und werden von der Landwirtschaft bereits ausreichend bereitgestellt.
- Bei den Gewässerrandstreifen im Wasserhaushaltsgesetz müssen weiterhin freiwillige Vereinbarungen auf Entschädigungsbasis möglich sein.
- Die Privilegierungstatbestände sind beizubehalten und die „gute fachliche Praxis“ bedarf keiner Konkretisierung, da sie sich bewährt hat.
- Minderungsziele beim Pflanzenschutz sind abzulehnen, da sowohl im Ackerbau als auch im Grünlandbereich verantwortungsvoll damit umgegangen wird.
- Bei der praktischen Düngung wird bereits jetzt versucht witterungsangepasst und umweltgerecht zu verfahren. Die regelmäßigen Bodenuntersuchungen zeigen absolut keine Überdüngungen.
„Die bestehenden Regelungen haben sich bewährt, es besteht keine Notwendigkeit für neue Auflagen“, fasst Herz zusammen.