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Freie Wähler stützen BBV-Forderung nach Stromtrassen-Maut

Die Freien Wähler in Bayern haben sich hinter die Forderung des BBV nach einer Maut für Stromautobahnen gestellt. Sollten die Stromtrassen tatsächlich quer durch den Freistaat verlegt werden, müssten die betroffenen Landwirte angemessen und wiederkehrend entschädigt werden, erklärte Dr. Leopold Herz.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Freien Wähler in Bayern haben sich hinter die Forderung des Bayerischen Bauernverbandes (BBV) nach einer Maut für Stromautobahnen gestellt. Sollten die Stromtrassen tatsächlich quer durch den Freistaat verlegt werden, müssten die betroffenen Landwirte angemessen und wiederkehrend entschädigt werden, erklärte der agrarpolitische Sprecher der Landtagsfraktion der Freien Wähler, Dr. Leopold Herz.


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Herz reagierte damit auf Aussagen von BBV-Präsident Walter Heidl, der zuvor deutlich gemacht hatte, dass die Bauern für die geplanten unterirdischen Stromtrassen durch ihre Ackerböden eine Maut wollten. Dabei rede man nicht über einen einmaligen Betrag, sondern über eine dauerhafte Abgabe. „Die Netzbetreiber bekommen die Rechte zur Durchleitung und für viele Jahre eine garantierte Rendite. Da ist es aus unserer Sicht nur logisch, dass wir über eine Entschädigung hinaus einen Anteil bekommen“, so Heidl.


Bereits Mitte Dezember hatten die Delegierten des BBV eine gemeinsame Erklärung zum Netzausbau auf den Weg gebracht, in der sie kritisieren, dass der Netzausbau allein auf dem Rücken der Bauern ausgetragen werde. Verlangt wird deshalb, dass einmalige Dienstbarkeitsentschädigungen durch eine wiederkehrende Vergütung für die dauerhafte Belastung und Mitbenutzung der Grundstücke ergänzt werden.


Darüber hinaus wird in der Erklärung gefordert, dass bei der Planung der Trassen Rücksicht auf land- und forstwirtschaftliche Flächen und Betriebsstrukturen genommen werde. „Grundstückseigentümer und Bewirtschafter müssen frühzeitig in die Planungen eingebunden und deren Belange vollumfänglich berücksichtigt werden. Insbesondere die Erdverkabelung darf nur mit Zustimmung der Grundstückseigentümer vorgenommen werden“, heißt es in dem Papier.

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