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Freispruch für Stalleinbrecher: Rechtsstaat ade?

Ein Kommentar von Georg Wimmer, stellv. BBV-Generalsekretär: "Wut und Empörung löst das Urteil des Landgerichts Magdeburg vom 11. Oktober 2017 aus. So werden drei Tierschützer freigesprochen, die in einen Schweinestall eingedrungen, besser gesagt eingebrochen sind, um dort die Haltungsbedingungen zu filmen.

Lesezeit: 2 Minuten

Ein Kommentar von Georg Wimmer, Stellvertretender BBV-Generalsekretär, auf der Homepage des Bayerischen Bauernverbandes:


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"Wut und Empörung löst das Urteil des Landgerichts Magdeburg vom 11. Oktober 2017 aus. So werden drei Tierschützer freigesprochen, die in einen Schweinestall eingedrungen, besser gesagt eingebrochen sind, um dort die Haltungsbedingungen zu filmen.


Angeklagt waren sie wegen Hausfriedensbruch. Der Vorsitzende Richter begründete sein Urteil damit, dass ziviler Ungehorsam zum Schutz der Tiere dann notwendig sein kann, wenn staatliche Organe ihre Aufgaben nicht erfüllen. Eine mehr als makabre Begründung!



Denn das hieße in der Konsequenz, dass jeder Bürger/in dieses Staates immer dann, wenn er/sie glaubt, dass der Staat sich nicht ausreichend um Recht und Ordnung kümmert, selbst tätig werden kann und natürlich auch bei Einbrüchen Straffreiheit erwarten kann. Da fehlen einem einfach die Worte. Wo kommen wir denn da hin, wenn sich in unserem Staat ein solches Rechtsverständnis breitmacht?



Da stellt sich wirklich die Frage: Rechtsstaat ade? Es lebe die Selbstjustiz!


Den Richtern des Landgerichts Magdeburg ist anzuraten, sich einmal wirklich über die Folgen ihres Handelns und ihrer Entscheidungen grundsätzlich Gedanken zu machen. Man braucht sich nicht zu wundern, wenn solche Entscheidungen die Unzufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger über den Rechtsstaat fördern und sie dann zu reinen Protestwählern werden. Es ist mehr als notwendig, dass dieses Fehlurteil schnell revidiert wird. Dafür setzt sich der Bauernverband mit Nachdruck ein.


Gott sei Dank hat das Landgericht Heilbronn erst kürzlich in einem ähnlichen Fall Tierschützer aus Tübingen wegen Hausfriedensbruch verurteilt mit dem Argument, „der Zweck heilige nicht die Mittel“. Diese Richterin verdient Anerkennung! Georg Wimmer"



Hinweis der Redaktion: Gastkommentare geben nicht in allen Bereichen die Meinung der Redaktion wieder. Wir veröffentlichen sie dann, wenn wir sie für einen interessanten Diskussionsbeitrag zur Weiterentwicklung der Landwirtschaft halten.

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