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Für die Grünen ist das Thema Hofabgabeklausel vom Tisch

Für Grünen-Agrarsprecher Friedrich Ostendorff ist es nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Hofabgabeklausel an der Zeit nach vorne zu schauen. „Die Debatte um die Hofabgabeklausel darf jetzt nicht weiter in die Länge gezogen sondern muss endlich abgeschlossen werden.

Lesezeit: 5 Minuten

Für Grünen-Agrarsprecher Friedrich Ostendorff ist es nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Hofabgabeklausel an der Zeit nach vorne zu schauen. „Die Debatte um die Hofabgabeklausel darf jetzt nicht weiter in die Länge gezogen sondern muss endlich abgeschlossen werden.


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Auch Bauernverband, Landjugend und die Unionsparteien müssen dieses Urteil jetzt endlich akzeptieren und sollten sich nicht weiter an dieses vollkommen unzeitgemäße Instrument klammern“, so Ostendorff.

 

Das klare, höchstrichterliche Urteil hat seiner Meinung nach die jahrelange „unsoziale, ungerechte Ungleichbehandlung von Landwirten und die Benachteiligung von deren Ehepartnern bloßgestellt“. Mit dem Urteil sei die Abgabeklausel unwirksam und ungültig. Die Bundesregierung müsse die Hofabgabeklausel nun auch formal endgültig abschaffen, statt nach eventuellen juristischen Alternativen oder „Härtefallregelungen“ zu suchen.

 

„Die Ungleichbehandlung von Landwirten, die 40 Jahre oder länger in die Rentenkasse eingezahlt haben, und ihnen die wohl verdiente Rente vorzuenthalten ist schlichtweg unmoralisch, ungerecht und nicht zielführend. Warum diese Position durch eine sich selbst als christlich und sozial verstehende Partei und durch Bauernverbands- und Landjugendvertreter immer noch vertreten wird, bleibt schleierhaft. Damit stehen diese auch gegen zahlreiche Stimmen aus dem Berufsstand selbst“, so der Politiker am Montag.


Landjugend: Klausel ist lebenswichtig für den ländlichen Raum


Als „unverzichtbar“ wertet der Bund der Deutschen Landjugend (BDL) die Regelung. „Die Hofabgabeklausel trägt in erheblichem Maße zur Zukunftsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland bei. Sie hat positive Auswirkungen auf die Altersstruktur der Betriebsleiter. Damit ist die Hofabgabeklausel als agrarstrukturpolitisches Mittel unverzichtbar“, stellt die BDL-Bundesvorsitzende Nina Sehnke fest.


„Auch wenn die Hofabgabeklausel kurzfristig ausgesetzt wird, bleibt festzuhalten, dass diese von dem Gericht nicht als generell verfassungswidrig eingestuft wurde. Der Gesetzgeber hat nun die Möglichkeit, die vom Gericht geforderten Härtefälle zu beschreiben. Das muss schnellstmöglich geschehen, um einen Strukturbruch in der Landwirtschaft zu vermeiden“, sagt Sehnke.


Zu den Härtefällen zählt das Gericht unter anderem die Situation, dass der Landwirt keinen Käufer oder Pächter findet oder dieser einen zu geringen Preis anbietet, um in Kombination mit der Rente den Lebensunterhalt des Landwirts zu gewährleisten. Die Landwirte unterlägen in diesen Fällen durch die Hofabgabeklausel einem faktischen Zwang zur Hofabgabe, urteilte das Bundesverfassungsgericht.

„Wir brauchen eine endgültige Beschreibung der Härtefälle - eher gestern als heute. Wir dürfen uns nicht durch bürokratische Hemmnisse lähmen lassen, sondern müssen zügig eine Lösung finden. Die Aufgabe der Klausel ist für uns als junge Landwirte keine Option. Sie treibt den Generationswechsel in der Landwirtschaft maßgeblich voran“, so die Agraringenieurin. Dazu ist es zwingend notwendig, dass Junglandwirte und abgebende Generation auch über die familiäre Hofnachfolge hinaus aktiv aufeinander zugehen.


„Bereits jetzt kommen auf knapp 600.000 Rentenempfänger in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung lediglich 200.000 Versicherte. Das bedeutet, dass ein Einzahler drei Begünstigte finanzieren muss. Durch die Abschaffung der Hofabgabeklausel könnte das System der Alterssicherung für Landwirte enormen Schaden nehmen“, stellt die BDL-Bundesvorsitzende klar.



Bauernverbände halten an Gesetz fest

 

Der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband (WLV) hatte sich nach Urteilsverkündung überrascht gezeigt und die Entscheidung bedauert. Der Bauernverband habe sich immer für den Erhalt der Hofabgabeverpflichtung ausgesprochen, weil damit wichtige agrarstrukturelle Ziele wie die frühzeitige Hofübergabe an die jüngere Generation verfolgt worden seien, sagte WLV-Präsident Johannes Röring. Nun sei der Gesetzgeber gefragt, eine Neuregelung zu schaffen, welche die vom Bundesverfassungsgericht geforderten Härtefallregelungen beinhaltet.


Für ebendiese Härtefälle spricht sich auch sein Amtskollege aus Bayern, BBV-Präsident Walter Heidl aus: Das Bundesverfassungsgericht habe ausdrücklich klargestellt, dass kein verfassungswidriger Eingriff in geschützte Rentenanwartschaften oder Rentenansprüche der Landwirte vorliegt. Mit der Hofabgabeklausel verfolge der Gesetzgeber mehrere legitime, agrarstrukturelle Ziele. Unter anderem fördere er damit die frühzeitige Übergabe des Hofes. Die Hofabgabeverpflichtung sei somit grundsätzlich nicht zu beanstanden, zitiert Heild das Gericht.



„Die Hofabgabeverpflichtung ist nach wie vor ein notwendiges strukturpolitisches Instrument, erhält und verbessert die Flächengrundlage für die wirtschaftenden Betriebe, fördert den rechtzeitigen Generationswechsel und wirkt der Zersplitterung von Bewirtschaftungsflächen sowie einer Überalterung der aktiven landwirtschaftlichen Unternehmer entgegen. Dadurch haben wir im europäischen Vergleich die jüngsten Hofübernehmer“, so der Bauernpräsident weiter. Allerdings sei die Verpflichtung zur Hofabgabe nicht in allen Fällen zumutbar. Insbesondere dann, wenn ein abgabewilliger Landwirt keinen Nachfolger findet, liege ein Härtefall vor, den der Gesetzgeber explizit regeln müsse. Solang dies nicht geschehe, greife die Abgabeverpflichtung in verfassungswidriger Weise in den geschützten Eigentumsbereich des Landwirts ein.


Das BVerfG hat in einem zweiten Beschwerdeverfahren auch festgestellt, dass der Rentenanspruch eines Landwirtsehegatten nicht vom Abgabeverhalten des Betriebsleiters abhängig gemacht werden kann. In aller Regel sind Ehefrauen von Landwirten von diesem Problem betroffen. Mit dieser Entscheidung werde einer jahrelangen Forderung des BBV, insbesondere der Landfrauengruppe, Rechnung getragen.



Bedauerlicherweise habe sich der Gesetzgeber bisher nicht zu einer Entkoppelung der Rentenansprüche durchringen können, so Heidl.

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