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Gebühren für Lebensmittelkontrollen sind rechtmäßig

Das nds. Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg hat entschieden, dass die Erhebung von Gebühren für lebensmittelrechtliche amtliche Regelkontrollen weitgehend rechtmäßig ist. Niedersachsen hatte 2014 als erstes Bundesland die Kontrollen von der steuer- auf eine verursacherorientierte Gebührenfinanzierung umgestellt.

Lesezeit: 2 Minuten

Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg hat entschieden, dass die Erhebung von Gebühren für lebensmittelrechtliche amtliche Regelkontrollen weitgehend rechtmäßig ist. Niedersachsen hatte 2014 als erstes Bundesland die Kontrollen von der steuer- auf eine verursacherorientierte Gebührenfinanzierung umgestellt. Damit sollten Lebensmittelunternehmen, wie Supermärkte, Gaststätten, Bäcker und Fleischer, aber auch Futtermittelfirmen für Routineüberprüfungen eine Verwaltungsgebühr entrichten.


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Dagegen hatten mehrere Unternehmen geklagt, weil sie dies für rechtswidrig erachteten. In acht Berufungsverfahren urteilte das OVG nach eigenen Angaben nun, dass die Kosten planmäßiger Routinekontrollen im Rahmen der Lebensmittelüberwachung erhoben werden dürfen. Ein Lebensmittelunternehmer gebe mit dem Betrieb seines Unternehmens einen hinreichenden Anlass für die Durchführung solcher Überprüfungen. Die Erhebung von dabei entstehenden Kosten auf der Grundlage der Gebührenordnung für Verbraucherschutz und Veterinärverwaltung (GVVO) sei auch mit höherrangigen unions-, bundes- und landesrechtlichen Vorschriften vereinbar, so das Gericht.


Die Kosten umfassen nach dem Zeitaufwand bemessene, für kleine und mittlere Betriebe auf einen Höchstsatz begrenzte Gebühren für die Kontrolle, einen Zuschlag für An- und Abfahrten sowie Auslagen. Nicht rechtmäßig ist dem OVG zufolge lediglich eine Regelung zur Ermittlung des jeweils erforderlichen Zeitaufwandes bei An- und Abfahrten zu mehreren Kostenschuldnern, da diese nicht hinreichend bestimmt sei.


Erfreut über das Urteil zeigte sich Landwirtschaftsminister Christian Meyer. Mit Einführung des Verursacherprinzips bei den Kontrollgebühren sei eine Stärkung des Verbraucherschutzes in Niedersachsen auf Landes- und kommunaler Ebene eingeleitet worden.


Der Grünen-Politiker wies darauf hin, dass für kleine Betriebe wie Restaurants, Bäcker und Fleischer die aufwandsbezogenen Gebühren je nach Umsatzhöhe gedeckelt seien. Mit den Einnahmen seien auf Landes- und kommunaler Ebene die Verbraucherschutzkontrollen risikoorientiert verstärkt worden. So habe das Land die Zahl der Futtermittelkontrolleure annähernd verdoppelt, und auch die neuen Antibiotikakontrollen würden durch die Gebühren finanziert.

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