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Geflügelpest: Schmidt plant bundesweite Stallpflicht; Hessen zieht mit Anordnung nach

Da das H5N8-Geflügelvirus bereits in vier Bundesländern und einigen EU-Staaten grassiert, denkt Bundesagrarminister Schmidt über eine bundesweite Stallpflicht nach, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern. Unterdessen hat auch Hessen, wie zuvor NRW, eine Stallpflicht in Risikogebieten angeordnet. RLP prüft ähnliches.

Lesezeit: 3 Minuten

Da das H5N8-Geflügelvirus bereits in vier Bundesländern und einigen EU-Staaten grassiert, denkt Bundesagrarminister Christian Schmidt über eine bundesweite Stallpflicht nach, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern. Dafür hatte sich bereits vergangene Woche der Zentralverband der Deutschen Geflügelhaltung ausgesprochen.


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„Wir werden in Abstimmung mit den Ländern, wenn sich es ausdehnt, auch in eigener Entscheidung auf Bundesebene mit dem Krisenstab eine Aufstallungspflicht beschließen“, kündigte der CSU-Politiker am Montag in Brüssel an. Er werde mit seinen niederländischem, dänischem und polnischen Kollegen über das weitere Vorgehen beraten.


Am Wochenende war das hochansteckende Virus H5N8 in einer Hühnerfarm in Schleswig-Holstein nachgewiesen worden. Die 30.000 Tiere im Kreis Schleswig-Flensburg mussten getötet werden. Um den Hof wurde eine Sperrzone eingerichtet. Schleswig-Holstein erließ eine landesweite Stallpflicht für Hausgeflügel. Der Erreger vom Typ H5N8 wurde außerdem bei Wildvögeln in Mecklenburg-Vorpommern, Bayern, Baden-Württemberg, Dänemark, der Schweiz und Polen festgestellt.


Hessen ordnet Aufstallung von Geflügel in definierten Risikogebieten an

 

Nun hat auch Hessen, wie NRW am Montag, eine Stallpflicht für Geflügel in Risikogebieten angeordnet. In Hessen ist zwar bisher kein Fall von H5N8 aufgetreten. Das Land hat aber vorsorglich ab sofort eine Aufstallung beschlossen. Unter Risikogebieten sind insbesondere gewässernahe Gebiete zu verstehen, da bisher vornehmlich Wasservögel betroffen sind.


+ Karte unten


Auch der Nationale Krisenstab für Tierseuchen hat eine risikobezogene und bundesweite Aufstallung von Geflügel empfohlen. Somit werden alle gewerblichen oder privaten Tierhalter in einem Abstand von 500 Metern um die definierten Risikogebiete spätestens ab dem 21.11.2016 und bis auf weiteres angewiesen, ihr Geflügel (Definition für Geflügel: Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse, die in Gefangenschaft aufgezogen oder gehalten werden) in Ställen unterzubringen.

 

Zuständig für die Ausführung, Kontrolle und Einhaltung dieser Anordnung sind die Veterinärämter der Kreise und kreisfreien Städte. Bei Ihnen liegt auch das Ermessen, Ausnahmen in den Fällen zu erlauben, in denen eine Aufstallung nicht oder nur unter erheblichen Nachteilen für die betroffenen Tiere umzusetzen wäre.

 

Damit eine mögliche Betroffenheit von Wildvögeln in Hessen schnell erkannt werden kann, sollte im Falle von tot aufgefundenen Wildvögeln ein Hinweis an das örtliche zuständige Veterinäramt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt erfolgen, damit die Tiere eingesammelt, an das Hessische Landeslabor verbracht und dort auf das Virus untersucht werden können.



Rheinland-Pfalz:Kreis Alzey-Worms ordnet Stallpflicht an


Unterdessen hat Rheinland-Pfalz die Kreisverwaltungen aufgefordert, die Anordnung einer Aufstallung von Geflügel in Risikogebieten zu prüfen. Gebiete mit einem erhöhten Infektionsrisiko für Hausgeflügel sind zum Beispiel Zugvogel-Rastgebiete oder Gebiete mit Wasservögel-Vorkommen, wie am Rhein, sowie der Umkreis von großen Geflügelbetrieben. Deshalb hat der Kreis Alzey-Worms angekündigt, die Aufstallung in Risikogebieten anzuordnen.


Als Aufstallung gilt das Halten in geschlossenen Ställen oder in sogenannten Wintervolieren, also in Ausläufen mit Abdeckung nach oben und seitlicher Sicherung gegen das Eindringen von Wildvögeln. Aktuell wurde in Rheinland-Pfalz noch kein Fall eines Ausbruchs der Aviären Influenza bei Wild- oder Hausgeflügel festgestellt. Alle bisher erhobenen Proben waren negativ. Angesichts der Häufung der Virusnachweise bei Wildvögeln sowie der Ausbrüche in Geflügelbetrieben einiger Bundesländer, rät das Umweltministerium jedoch zur Einhaltung von Sicherheitsmaßnahmen.

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