Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Sonstiges

Stilllegung 2024 Agrardiesel-Debatte Bürokratieabbau

News

Erster Geflügelpestfall in Schleswig-Holstein nachgewiesen

In Schleswig-Holstein hat es den ersten bestätigten Geflügelpestfall von 2018 in einem kleinen Nutzgeflügelbestand gegeben. 57 Hühner, Puten, Enten und Gänse mussten gekeult werden. Der Sperrbezirk umfasst die Hallig Süderoog und das Beobachtungsgebiet die Insel Pellworm.

Lesezeit: 3 Minuten

In Schleswig-Holstein hat es den ersten bestätigten Geflügelpestfall von 2018 in einem kleinen Nutzgeflügelbestand gegeben. 57 Hühner, Puten, Enten und Gänse mussten gekeult werden. Der Sperrbezirk umfasst die Hallig Süderoog und das Beobachtungsgebiet die Insel Pellworm.


Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

In Schleswig-Holstein ist in einer Geflügelhaltung erstmals das Geflügelpestvirus des Subtyps H5N6 nachgewiesen worden. Eine entsprechende Bestätigung erhielt das Landwirtschaftsministerium vom Friedrich-Loeffler-Institut, dem nationalen Referenzlabor für Aviäre Influenza, teilt das Landwirtschaftsministerium in Kiel mit. Die betroffene Haltung auf der Hallig Süderoog im Kreis Nordfriesland besteht aus 57 Tieren mit Hühnern, Puten, Enten und Gänsen. Nachdem die Untersuchung mehrerer verendeter Tiere im Landeslabor bereits den amtlichen Verdacht der Geflügelpest auslöste, konnte die anzeigepflichtige Tierseuche nach den weiteren Untersuchungen im nationalen Referenzlabor amtlich durch die Veterinärbehörde festgestellt werden. Alle Tiere der Geflügelhaltung werden gemäß Geflügelpest-Verordnung getötet und fachgerecht entsorgt.


Gemäß Geflügelpest-Verordnung sind um den Ausbruchsbetrieb Restriktionszonen eingerichtet worden. Diese bestehen aus einem Sperrbezirk von mindestens drei und ein Beobachtungsgebiet von mindestens zehn Kilometern um den Ausbruchsbetrieb. Dementsprechend umfasst der Sperrbezirk die Hallig Süderoog und das Beobachtungsgebiet die Insel Pellworm. In diesen Zonen gelten bestimmte rechtliche vorgegebene Regelungen vor allem für Geflügelhaltungen. Diese umfassen beispielsweise ein Aufstallungsgebot sowie ein Verbringungsverbot für lebendes Geflügel.


Für alle Geflügelhalter gilt es, die allgemeinen Schutzmaßnahmen, die in der Geflügelpest-Verordnung vorgeschrieben sind, umzusetzen. Geflügel ist an für Wildvögel unzugänglichen Stellen zu füttern und zu tränken. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, sollen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Die veterinärmedizinische Untersuchung bei erhöhten Verlusten und die Anzeige aller bislang noch nicht gemeldeten Geflügelhaltungen beim zuständigen Veterinäramt sind ebenfalls vorgeschrieben. Verendete, für Geflügelpest empfängliche Wildvögel wie Enten, Gänse, Möwen und Greifvögel, sollten dem zuständigen Veterinär- oder Ordnungsamt gemeldet werden.


Seit dem ersten Nachweis des hochpathogenen aviären Influenzavirus des Subtyps H5N6 in den Niederlanden im Dezember 2017sind auch weitere europäische Staaten wie die Schweiz, das Vereinigte Königreich, Irland, Schweden und Dänemark betroffen. Dieser in Europa aufgetretene Subtyp H5N6 weist große genetische Ähnlichkeit zum HPAIV H5N8 auf, das seit Winter 2016/2017 in Europa zirkuliert. Fälle treten in der Wildvogelpopulation und in einigen Ländern auch in kommerziellen und nicht-kommerziellen Geflügelhaltungen auf. Der bislang einzige Fall in Deutschland wurde bei einer Wildente in Bayern im Januar 2018 nachgewiesen. Mit dem aktuellen Nachweis wurde der Subtyp H5N6 erstmals in einer Haltung in Deutschland detektiert.


Weitere wichtige zu beachtende Aspekte sind auch im Flyer "Gefahr Geflügelpest - Wie schütze ich meine Tiere?" des Landwirtschaftsministeriums Schleswig-Holstein nachzulesen.

Die Redaktion empfiehlt

top + Letzte Chance: Nur noch bis zum 01.04.24

3 Monate top agrar Digital + 2 Wintermützen GRATIS

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.