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Gegen Krisen aller Art wappnen

Wir sprachen anlässlich der top agrar-Serie "Risikoabsicherung" in der Ausgabe 10/2018 mit DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken: Welche Ziele verfolgt der DBV mit der Ausgleichsrücklage? Krüsken: Die einzelbetriebliche Risikovorsorge ist das Ziel. Der Ansatzpunkt ist eine steuerliche Regelung.

Lesezeit: 2 Minuten

Wir sprachen anlässlich der top agrar-Serie "Risikoabsicherung" in der Ausgabe 10/2018 mit DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken:


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Welche Ziele verfolgt der DBV mit der Ausgleichsrücklage?


Krüsken:Die einzelbetriebliche Risikovorsorge ist das Ziel. Der Ansatzpunkt ist eine steuerliche Regelung. Unser Vorschlag zielt darauf ab, die Betriebe besser in die Lage zu versetzen, sich für Krisen aller Art besser aufzustellen. Das gilt für Markt- und Preiskrisen als auch für Situationen wie im Dürresommer 2018.


Was spricht aus Ihrer Sicht gegen eine zweckgebundene Liquiditätsreserve?


Krüsken: Eine bilanzielle Rücklage erfüllt den gleichen Zweck. Auch für deren Bildung und Dauer lassen sich Regeln definieren. Verbleibt die Rücklage in der betrieblichen Bilanz, stärkt sie auch dessen Substanz und Kreditfähigkeit. Ein separates „Sperrkonto“ für die Rücklage wäre sehr bürokratisch. Außerdem wäre die Verfügungsgewalt des Betriebes über betriebseigene Mittel eingeschränkt. Das sehen wir kritisch.


Die Agrarökonomen sind der Meinung, dass es konkrete Vorgaben geben muss, damit die Rücklage zu einem effektiven Instrument wird. Wie stehen Sie dazu?


Krüsken: Bei Investitionsrücklagen bestehen beispielsweise für deren Bildung und Handhabung auch Regeln, die über das Steuerrecht ohne besondere zusätzliche Sanktionen effektiv umgesetzt werden. Unser Modell stellt sicher, dass dem Fiskus kein Steuersubstrat verloren geht. Schließlich löst der Landwirt die Rücklage irgendwann wieder gewinnwirksam auf. Nach den bisherigen Erfahrungen mit der Dauer von Hoch- und Tiefpreisphasen sollen Landwirte eine Rücklage aber für mindestens sechs Jahre anlegen können. Die Rücklage reduziert auch die Notwendigkeit staatlicher Krisenhilfen.


Welche weiteren Instrumente halten Sie im Hinblick auf die Risikoabsicherung für notwendig?


Krüsken: Versicherungen können ein Teil der Lösung sein. Bevor staatliche Bezuschussungen diskutiert werden, muss geklärt sein, ob z. B. Dürreversicherungen versicherungstechnisch darstellbar und für den Landwirt sinnvoll kalkulierbar sind. Eine pauschale Bezuschussung von Prämien macht sicher keinen Sinn. Aber eine reduzierte Versicherungssteuer würde helfen, diese Produktkategorie zu entwickeln.

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