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Gelbe Karte für "Ersttäter“ aus der Landwirtschaft

EU-Agrarkommissar Phil Hogan hat die Regelung der „Gelben Karte“ für „Ersttäter“ aus der Landwirtschaft verteidigt. Dies sei ein Beitrag zu einer „fairen, robusten, vereinfachten“ Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), erklärte der Ire.

Lesezeit: 2 Minuten

EU-Agrarkommissar Phil Hogan hat die Regelung der „Gelben Karte“ für „Ersttäter“ aus der Landwirtschaft verteidigt. Dies sei ein Beitrag zu einer „fairen, robusten, vereinfachten“ Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), erklärte der Ire.


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Zudem betonte Hogan, dass seiner Ansicht nach damit auch nicht das Gebot der wirtschaftlichen Haushaltsführung außer Acht gelassen werde. Mit dieser Regelung würden vor allem geringfügigen Übererklärungen Rechnung getragen, so der EU-Agrarkommissar.


Die mit der „Gelben Karte“ verbundenen Nachkontrollen seien eingeführt worden, um einer missbräuchlichen Inanspruchnahme einer günstigeren Regelung vorzubeugen und die Begünstigten zu ermutigen, künftig korrekte Erklärungen einzureichen. Dabei solle der Aufwand auf das „Notwendigste“ beschränkt werden. Des Weiteren werde nur ein kleiner Teil der Begünstigten, die eine „Gelbe Karte“ erhielten, einer Nachkontrolle vor Ort unterzogen, stellte Hogan fest.


Hinzu komme, dass die Vorabprüfungen in Verbindung mit dem geodatenbasierten Beihilfeantrag (GSAA) bereits in einer früheren Phase dafür sorgten, dass Begünstigte, die Schwierigkeiten bei der Einhaltung der GAP-Vorschriften hätten, die Fehler berichtigt hätten und alle einschlägigen Voraussetzungen erfüllten.


Die SPD-Europaabgeordneten Susanne Melior hatte kritisiert, dass eine Vereinfachung der Gemeinsamen Agrarpolitik mittels der „Gelben Karte“ nicht gelungen sei. Die Nachkontrollen sowohl für die Verwaltung als auch für die Betriebe selbst seien mit einem „sehr hohen personellen Aufwand“ verbunden.

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