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Gemeinde Tangstedt führt Pferdesteuer ein

Am 28. September 2016 hat der Finanzausschuss der schleswig-holsteinischen Kommune Tangstedt mit einer knappen Mehrheit von 4:3 Stimmen eine Satzung für die Pferdesteuer verabschiedet und folglich der Gemeindevertretung die Einführung der neuen Abgabe empfohlen.

Lesezeit: 2 Minuten

Am 28. September 2016 hat der Finanzausschuss der schleswig-holsteinischen Kommune Tangstedt mit einer knappen Mehrheit von 4:3 Stimmen eine Satzung für die Pferdesteuer verabschiedet und folglich der Gemeindevertretung die Einführung der neuen Abgabe empfohlen.

 

Vertreter der Fraktionen von SPD und der Bürgergemeinschaft stimmten für die Satzung, die CDU und FDP dagegen, informiert der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband. Empfohlen wird die Pferdesteuer in Höhe von 150 € pro Pferd. Den endgültigen Beschluss über die Einführung der Pferdesteuer muss die Gemeindevertretung selbst fassen und es ist zu erwarten, dass die Gemeindevertretung in einer Sitzung im Dezember 2016 endgültig darüber abstimmen wird.

 

Rund 500 Gegner der Pferdesteuer hatten sich vor der Tangstedter Turnhalle, in welche die Sitzung aufgrund des zu erwartenden großen Interesses von Seiten der Bürger und Medien verlegt wurde, versammelt, um ihren Unmut und Ärger über die geplante Pferdesteuer kundzutun.

 

Pferdehalter, Landwirte, Vertreter der lokalen Sportjugend, der Pferdesportverband Schleswig-Holstein, das Aktionsbündnis Pro Pferd und die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) waren vor Ort und haben nochmals alle Argumente gegen die Einführung der Pferdesteuer dargelegt. Die Gemeinde Tangstedt wäre die erste Gemeinde außerhalb Hessens, die eine solche Steuer einführen würde.


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Gemeinden dürfen Pferdesteuer kassieren


top agrar berichtete bereits in der Ausgabe 10/2015


Gemeinden dürfen eine Pferdesteuer erheben. Das entschied nun das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig. Auslöser war ein Fall vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof. Die Stadt Bad Sooden-Allendorf verlangt von ihren Pferdebesitzern jährlich rund 200 € Steuer pro Pferd (Az.: 5 C 2008/13.N).


Unter anderem gab der Gerichtshof folgenden Grund an: Das Halten und Nutzen der Pferde erfordere einen Aufwand, der den gewöhnlichen allgemeinen Lebensbedarf überschreite. Damit würden die Pferdehalter eine besondere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nachweisen, welche die Stadt mit einer Steuer abschöpfen dürfe. Ausgenommen von der Steuer sind nur Pferde, welche die Besitzer nachweislich zum Haupterwerb im Rahmen ihrer Berufsausübung einsetzen (BVerwG, Az.: 9 BN 2.15).

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