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Gemeinschaftsaufgabe wird ein Stück geöffnet

Das Bundeslandwirtschaftsministerium trägt der steigenden Bedeutung eines intakten ländlichen Umfelds für die Entwicklung der landwirtschaftlichen Betriebe Rechnung.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Bundeslandwirtschaftsministerium trägt der steigenden Bedeutung eines intakten ländlichen Umfelds für die Entwicklung der landwirtschaftlichen Betriebe Rechnung. In seinem Entwurf zur Änderung des Gemeinschaftsaufgabengesetzes, der Ende vorletzter Woche an die Länder und Verbände zur Stellungnahme verschickt wurde, schlägt das Ministerium eine Ausweitung des Förderspektrums der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) um Maßnahmen zur Unterstützung der Infrastruktur ländlicher Gebiete vor.


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Erstmals sollen künftig auch Investitionen in außerlandwirtschaftlichen Bereichen gefördert werden können, wenn sie für die Aufrechterhaltung leistungsfähiger Gebiete und das dörfliche Leben bedeutsam sind. Genannt werden Investitionen in nicht landwirtschaftliche Kleinstbetriebe, in kleine Infrastrukturen und Basisdienstleistungen sowie zur Verlagerung von Tätigkeiten und zur Umgestaltung von Gebäuden auch außerhalb der Landwirtschaft.


Darüber hinaus sollen Investitionen gefördert werden können, die dem ländlichen Tourismus dienen und zur Verbesserung des kulturellen und natürlichen Erbes von Dörfern beitragen. Den Rahmen für die neuen Maßnahmen bildet der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).


Zudem berücksichtigt das Agrarressort in der Novelle die gestiegene Bedeutung der Agrarumweltpolitik. Die Förderung einer „markt - und standortangepassten Landbewirtschaftung“ soll ergänzt und künftig unter der Überschrift „Maßnahmen einer markt- und standortangepassten sowie umweltgerechten Landwirtschaft“ im Förderkatalog aufgewertet werden.


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