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Genaue Definition ökologischer Vorrangflächen erst später

Die Europäische Kommission will weiterhin keine detaillierten Angaben dazu machen, welche Nutzung genau unter ökologischen Vorrangflächen möglich bleibt.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Europäische Kommission will weiterhin keine detaillierten Angaben dazu machen, welche Nutzung genau unter ökologischen Vorrangflächen möglich bleibt. In der Antwort auf eine schriftliche Anfrage des agrarpolitischen Sprechers der Liberalen im Europaparlament, George Lyon, bekräftigt die Behörde, dass dies erst mit der Ausarbeitung der Durchführungsbestimmungen geklärt werden könne - nachdem sich die Institutionen auf das Prinzip geeinigt haben.

 

Allerdings erinnerte die Kommission daran, dass Brachland, Terrassen, Landschaftselemente, Randstreifen und aufgeforstete Flächen bereits im Greening-Vorschlag als Beispiele genannt würden. „Ohne der Diskussion vorzugreifen“ stellt sie ferner in Aussicht, den Begriff Landschaftselemente an Beispielen festzumachen, die im Rahmen der Standards für einen Guten Landwirtschaftlichen und Ökologischen Zustand (GLÖZ) genannt sind. Das wären gemäß den Health-Check-Beschlüssen von 2008/09 Hecken, Teiche, Gräben, Bäume - in Reihen, Gruppen oder einzelstehend - sowie Feldränder. Den eventuellen Einbezug weiterer Elemente will die Kommission prüfen.

 

Lyon kritisierte die Stellungnahme als unzureichend. „Ich kann nicht erkennen, wie zwischen allen beteiligten Parteien eine Einigung erreicht werden soll, ohne dass bekannt ist, was gefördert werden kann“, so der Schotte. Er rief die Kommission auf, unverzüglich Abhilfe zu schaffen. (AgE)

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