Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bürokratieabbau Maisaussaat Erster Schnitt 2024 Rapspreis

News

Gentechnikgesetz ist durch!

Der Bundesrat hat trotz Bedenken mehrerer Länder am Freitag grünes Licht für das von Agrarminister Horst Seehofer vorgelegte Gentechnikgesetz gegeben.

Lesezeit: 2 Minuten

Damit gibt es in Deutschland künftig eine neue Kennzeichnung für gentechnikfreie Produkte. Für den Anbau von Genmais werden Mindestabstände zwischen den Äckern eingeführt. Wie der Nachrichtendienst Reuters berichtet, sollen die Änderungen im März in Kraft treten. Zuvor muss Bundespräsident Horst Köhler das Gesetz noch unterschreiben. Der Bundestag hatte dem Vorhaben vor drei Wochen zugestimmt. Anträge von Hessen und Nordrhein-Westfalen zur Anrufung des Vermittlungsausschusses fanden in der Länderkammer keine Mehrheit. Ein solches Verfahren hätte das Inkrafttreten erheblich verzögert. Seehofer hatte gedroht, dann alle Zulassungsverfahren für den Anbau von Genpflanzen zu stoppen. Künftig dürfen tierische Erzeugnisse wie Milch, Fleisch, Eier und Käse die Bezeichnung "ohne Gentechnik" tragen, wenn die Tiere kein genverändertes Futter erhalten haben. Hessen und andere Länder kritisierten aber, dass Vitamine, Aminosäuren und andere Zusatzstoffe im Futter durch gentechnische Verfahren gewonnen sein dürfen, sofern es keine Alternativen gibt. Dies sei eine "Täuschung der Verbraucher", monierte der hessische Minister für Bundesangelegenheiten, Volker Hoff, in der Debatte. Den Konsumenten werde eine Gentechnikfreiheit vorgetäuscht, "die im Ergebnis überhaupt nicht gegeben ist".


Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Das Gesetz enthält zudem Vorgaben für das Nebeneinander gentechnisch veränderter und unveränderter Pflanzen. Felder mit Genmais müssen künftig mindestens 150 Meter von konventionell bewirtschafteten Äckern entfernt sein. Der Abstand zu Öko-Anbauflächen muss 300 Meter betragen, um eine Vermischung zu verhindern. Benachbarte Bauern können sich aber absprechen und die Abstände unterschreiten. Für Auskreuzungen von Gen-Pflanzen auf andere Felder müssen weiter die Bauern haften. Das öffentliche Standortregister, in dem Felder mit Gen-Pflanzen aufgeführt sind, wird weiter wie bisher geführt. Mais ist die einzige Pflanze, die bisher außerhalb der Forschung gentechnisch verändert angebaut wird.


Nach Ansicht Nordrhein-Westfalens benachteiligt das Gesetz die Forschung im Bereich der grünen Gentechnik. Wissenschaftsminister Andreas Pinkwart beklagte mit Blick auf die Zerstörung von Feldern durch Gentechnik-Gegner, dass die Flächen im Register parzellengenau ausgewiesen werden sollten. Zudem sei für die Bauern das Haftungsrisiko unverhältnismäßig hoch.


Der Deutsche Bauernverband riet den Landwirten vom Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen ab. Wegen der weiter geltenden verschuldensunabhängigen Haftung bei Verunreinigungen setzten sich Landwirte trotz gesetzeskonformen Verhaltens einem unkalkulierbaren Risiko aus. Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) kritisierte den Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft vor einer Verunreinigung als lückenhaft.

Die Redaktion empfiehlt

top + Top informiert in die Maisaussaat starten

Alle wichtigen Infos & Ratgeber zur Maisaussaat 2024, exklusive Beiträge, Videos & Hintergrundinformationen

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.