Die Europäische Kommission ist mit ihren Plänen, die Nahrungsmittelhilfe für Bedürftige mit Agrargeldern auszubauen, unerwartet in arge Bedrängnis geraten. Die Rechtsabteilung des Rats der Europäischen Union kommt in einem Gutachten zu dem Schluss, dass die im Kommissionsentwurf angeführten Passagen aus dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft als Grundlage der Vorschläge nicht haltbar sind. Die Maßnahme ziele weder darauf ab, Märkte zu stabilisieren, noch darauf, für die Belieferung der Verbraucher zu angemessenen Preisen Sorge zu tragen. Die Juristen sehen die Vorschläge eher als sozial-, denn als agrarpolitische Maßnahme.
Stein des Ansto-ßes sind offenbar insbesondere die vorgesehenen Ankäufe am Markt, die eine dauerhafte Beschaffungsquelle werden sollen. Nach dem derzeitigen Rechtsstand dürfen Lebensmittel für die kostenlose Abgabe an Bedürftige nur dann am EU-Markt beschafft werden, wenn sie vorübergehend nicht in der Intervention verfügbar sind.