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Geplante Hoftorbilanz trifft maximal 12.000 Betriebe

Die von der Koalition ab 2018 geplante Hoftorbilanz für Tierhaltungsbetriebe wird etwa 11.400 bis 12.000 Betriebe in Deutschland treffen. Grund ist, dass die neue Nährstoffbilanzierungsmethode erst ab 2.000 Mastschweineplätzen oder mehr als 3 GV je ha gelten soll. Das geht aus einem Schreiben des BMEL hervor.

Lesezeit: 2 Minuten

Die von der Koalition ab 2018 geplante Hoftorbilanz für Tierhaltungsbetriebe wird etwa 11.400 bis 12.000 Betriebe in Deutschland treffen. Grund ist, dass die neue Nährstoffbilanzierungsmethode erst ab 2.000 Mastschweineplätzen oder mehr als 3 GV je ha gelten soll. Das geht aus einem Schreiben von BMEL Staatssekretär Peter Bleser hervor.


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Die Große Koalition will mit der Reform des Düngerechtes die Einführung einer Nährstoffbilanzierung nach der Hoftorbilanz für bestimmte Tierhaltungsbetriebe ab 2018 festschreiben. In den Rechttexten verbirgt sich das hinter den Begriffen „verbindliche betriebliche Stoffstrombilanz zur näheren Bestimmung der Anforderungen an die gute fachliche Praxis beim Umgang mit Nährstoffen im Betrieb“. Die Stoffstrombilanz sollen zunächst nur Betriebe mit mehr als 2.000 Mastschweineplätzen oder mehr als drei Großvieheinheiten (GV) je Hektar anfertigen müssen.


Laut dem Staatssekretär des Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL), Peter Bleser, wären davon in Deutschland zwischen 11.400 und 12.000 Betriebe betroffen. In Deutschland gibt es rund 600 Betriebe, die mindestens 2.000 Mastschweine halten und 11.400 Betriebe, deren Viehbestand mehr als 3 GV/ha beträgt, steht in einem Schreiben von Bleser, das top agrar vorliegt. „Bei der Interpretation dieser Daten ist zu berücksichtigen, dass eine unbekannte Zahl von Betrieben beide Kriterien erfüllt und somit doppelt gezählt wird“, schreibt Bleser weiter.


Der Brief von Bleser ist eine Antwort auf eine schriftliche Frage des agrarpolitischen Sprechers von Bündnis 90/Die Grünen, Friedrich Ostendorff. Darin hatte Ostendorff auch noch nach der Anzahl von betroffenen landwirtschaftlichen Betrieben gefragt, die in den sogenannten roten Gebieten liegen, in denen der Nitratgehalt im Grundwasser 40 mg/l übersteigt. Laut Bleser hat die Bundesregierung jedoch keine Kenntnis über die Anzahl der Betriebe, die von der Regelung zur Stoffstrombilanzierung betroffen sein werden und gleichzeitig Flächen in diesen Gebieten bewirtschaften.


Das Düngegesetz, in dem die Einführung der neuen Nährstoffbilanzierung steht, sollen die Abgeordneten im Bundestag Mitte Dezember endgültig beschließen. Die zugehörige Verordnung mit den praktischen Details für die Einführung der betrieblichen Stoffstrombilanz will das BMEL bis zum Frühjahr 2017 fertiggestellt haben.

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