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Greening-Neuerungen sollen zu Jahresbeginn in Kraft treten

Einige Verbesserungen zum Greening gelten pünktlich ab 1. Januar 2018. Im Ausschuss der Ständigen Vertreter in Brüssel verständigten sich die EU-Mitgliedstaaten darauf, dass der bereits fertige Agrarteil von den anderen nichtagrarischen Bereichen der Verordnung abgekoppelt werden soll.

Lesezeit: 2 Minuten

Einige Verbesserungen zum Greening gelten pünktlich ab 1. Januar 2018. Im Ausschuss der Ständigen Vertreter in Brüssel verständigten sich die EU-Mitgliedstaaten darauf, dass der bereits fertige Agrarteil von den anderen nichtagrarischen Bereichen der Verordnung abgekoppelt werden soll, meldet aiz.info.


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Damit dürften ab dem kommenden Jahr auf ökologischen Vorrangflächen auch mehrjährige Pflanzen zur Gewinnung von Biomasse oder für Blühstreifen angebaut werden. Chinaschilf, die Durchwachsene Silphie und Honigpflanzen würden zu der Liste der zugelassenen Kulturen hinzugefügt, heißt es.


Zudem werde der Anbau von Eiweißpflanzen auf ökologischen Vorrangflächen aufgewertet, schreibt aiz.info weiter. Der heutige Gewichtungsfaktor für Leguminosen von 0,7 erhöhe sich zukünftig auf 1 für die Berechnung eines Mindestanteils von 5 % ökologischer Vorrangflächen an der Ackerfläche.


Die Mitteilung des Pressedienstes aiz enthält zudem folgende wichtige Info: "Klargestellt wird auch ein missverständliches Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Danach bleiben Ackerflächen Ackerflächen, auch wenn auf ihnen mehr als fünf Jahre hintereinander Gras wächst, womit unsinniges Umpflügen von Gras verhindert werden soll." Ob dies jedoch tatsächlich ab 2018 in Ihrem Bundesland gilt und wie das konkret umgesetzt wird, ist noch offen. Wir haben hierzu bei verschiedenen Stellen nachgefragt und berichten, sobald es weitere Details gibt. Sollte es so kommen, hätte die EU eine jahrelange dringende Forderung der Bauern erhört.

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