Bei der ersten Anwendung des neuen Lobbygesetzes in Großbritannien hat es die Umweltschutzorganisation Greenpeace erwischt. Laut einem Bericht in der Tageszeitung taz muss die Nichtregierungsorganisation 30.000 Pfund zahlen, weil sie sich vor der Unterhauswahl 2015 bewusst nicht als „drittbeteiligte Kampagnenorganisation“ registriert hatte.
Dazu verpflichtet das Gesetz von 2014 alle, die mehr als 20.000 Pfund in England – oder 10.000 Pfund in den anderen Landesteilen – für eine politische Kampagne ausgeben. Zudem ist es einer Organisation verboten, während des Wahlkampfs mehr als 9.750 Pfund pro Wahlbezirk auszugeben.
Greenpeace hatte 2015 unter anderem Küstengemeinden besucht, um sich für nachhaltige Fischereigesetze einzusetzen. Damit habe man nicht eine bestimmte Partei, sondern nur bestimmte Themen gefördert, so die Umweltschützer.