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Grüne Agrarminister kämpfen für bundesweites GVO-Verbot

Die sechs grünen Agrarminister der Länder haben am Samstag gemeinsam ein Gutachten vorgelegt, dass Bundesagrarminister Christian Schmidt von der Gefahr gentechnisch veränderter Pflanzen überzeugen soll. Sie fordern ein bundeseinheitliches GVO-Verbot. Schmidt dagegen hält Anbauverbote auf Länderebene für richtig.

Lesezeit: 3 Minuten

Die sechs grünen Agrarminister der Länder  haben am Samstag gemeinsam ein Gutachten vorgelegt, dass Bundesagrarminister Christian Schmidt von der Gefahr gentechnisch veränderter Pflanzen überzeugen soll. Sie fordern ein bundeseinheitliches GVO-Verbot. Schmidt dagegen hält Anbauverbote auf Länderebene für den rechtssichersten Weg.



Dem widersprechen die Landwirtschaftsminister aus Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein aufgrund der Expertise: Eine bundesweite Umsetzung bedeute eine größere Rechtssicherheit als unterschiedliche Regelungen in jedem Bundesland, zitiert die Frankfurter Allgemeine Zeitung. Für eine bundesweite Regelung spreche zum Beispiel der Schutz konventioneller und ökologischer Landwirtschaft vor Verunreinigungen durch Genpflanzen, etwa bei Honig oder Saatgut.



Schmidt will eine entsprechende EU-Richtlinie bis Herbst in nationales Recht umsetzen. Ein erweiterter Gesetzentwurf sieht einen Anbauausschuss aus Experten und Vertretern von Bund und Ländern vor. Sie sollen für jede Pflanze im Einzelfall gemeinsam entscheiden, welche zwingenden Gründe für ein Verbot sprechen, und eine nationale oder regionale Umsetzung empfehlen.


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BMEL: Vorstoß ist oberflächlich und nicht durchdacht


Jens Urban, Sprecher von Agrarminister Schmidt, erklärte daraufhin am Sonntag, die Äußerungen der grünen Landwirtschaftsminister seien irreführend und würden die rechtlichen Rahmenbedingungen des Europäischen Rechts verkennen.

 

Schmidt habe seinen Entwurf für eine bundesgesetzliche Regelung zum  Anbauverbot von grüner Gentechnik bereits erweitert. Im Kern: Bund und/oder Länder sollen je nach Zuständigkeit der möglichen Verbotsgründe künftig Anbauverbote aussprechen können. Wenn dies rechtssicher zu begründen ist, sind also schon nach dem vorliegenden Gesetzentwurf von Bundesminister Schmidt bundesweite Anbauverbote möglich; allerdings ist die Zusammenarbeit und Expertise von Bund und Ländern nach seiner Ansicht eine unabdingbare Voraussetzung.  Der Wahrnehmung, dass vorliegende Gutachten hier unterschiedliche Aussagen treffen, trage der Gesetzentwurf von Bundesminister Schmidt bereits Rechnung, heißt es aus dem Ministerium.

 

Die „scharfe Kante“, die mit markigen Sprüchen gefordert wird, sei demnach das oberflächliche Gegenstück zum rechtlich wetterfesten Tragwerk des Gesetzentwurfes von Bundesminister Schmidt.

So sei die Vorstellung, man könne im Verbotsverfahren einfach so z.B. Umweltgründe verwenden, die die europäischen Behörden bereits vorher geprüft haben, abenteuerlich, so Urban weiter.

 

Die Entscheidung über konkrete Verbote kann laut dem BMEL nicht im Gesetz selbst getroffen werden. Dies müsse nach der EU-Richtlinie bezogen auf jeden einzelnen Zulassungsantrag geschehen. „Mit dem Vorstoß entsteht der Eindruck, die Grünen wollten sich selbst und die Bundesländer aus der Verantwortung ziehen. Indem sie den Bundesländern die Möglichkeit entziehen wollen, ebenfalls Verbote aussprechen zu können, verringern sie die Möglichkeiten für ein zügiges und wirksames Anbauverbot von Gentechnik in Deutschland: Das bedeutet nicht mehr sondern weniger Rechtssicherheit und damit genau das Gegenteil dessen, was behauptet wird“, erklärte Pressesprecher Urban.

 

Zudem sei es Zeit, darauf hinzuweisen, dass bei einer weiteren Blockade der von Bundesminister Schmidt vorgeschlagenen Bund-Länder-Regelung die Länder in der Folge komplett selbst eigene Gesetze (zum Anbauverbot)  verabschieden müssten.

Dann hätte die „Grüne“ Kante einen kurzatmigen Erfolg errungen und dem Interesse der vielen Verbraucherinnen und Verbraucher, die keinen Anbau grüner Gentechnik wollen, wäre von den Grünen ein Bärendienst erwiesen worden.

Stattdessen sollte eine nüchterne Beschäftigung mit dem, was rechtlich machbar und wirksam ist, stattfinden.

 

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