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Grüne planen Task-Force zur Überwachung von Risikohöfen und härtere Strafen

Der Wahlkampf gewinnt an Fahrt, die Grünen nehmen kein Blatt mehr vor den Mund: Minister Schmidt sei ein "Totalausfall" und mit seiner Freiwilligkeit "krachend gescheitert". Die Initiative Tierwohl sei ein "Rohrkrepierer". Was die Grünen bei einem Sieg anders machen würden, erklären sie in einem Fraktionsbeschluss.

Lesezeit: 6 Minuten

Der Wahlkampf gewinnt inzwischen an Fahrt, die Grünen nehmen dabei in Bezug auf ihre Gegner kein Blatt mehr vor den Mund. So bezeichnen die Grünen-Politiker Nicole Maisch und Friedrich Ostendorff die Jahre von 2005 bis 2017 als verlorene Jahre für den Tierschutz.


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„Der Landwirtschaftsminister Schmidt ist ein Totalausfall in Sachen Tierschutz. Mit seinem Credo der „freiwilligen Verbindlichkeit“ ist er krachend gescheitert. Sein groß angekündigtes Tierwohl-Label ist ein Rohrkrepierer, nichts gewollt und nichts gekonnt“, so die Sprecher für Tierschutz und Landwirtschaft in der Fraktion. Ihrer Ansicht nach würden heute noch immer viel zu viele Tiere so gezüchtet, gehalten und genutzt, dass sie dabei Angst, Leid und Schmerz empfinden.


Dabei habe Schmidt zu Beginn seiner Amtszeit versprochen, dass es den Tieren am Ende dieser Wahlperiode besser gehe. Stattdessen würden männliche Küken immer noch direkt nach dem Schlupf vergast oder zerhäckselt und Schweinen die Ringelschwänzchen abgeschnitten. Grausame Langstreckentransporte hätten stark zugenommen.


Maisch und Ostendorff fordern, dass Tiere nicht weiter wie Ramschware oder Produktionseinheiten behandelt werden. „Wir wollen Tieren eine Stimme geben und dafür im Bund ein Verbandsklagerecht für Tierschutzorganisationen einführen und einen Beauftragten für Tierschutz einsetzen“, heißt es in einer Pressemitteilung. Der Bundesbeauftragte soll unabhängig arbeiten, Auskunfts- und Akteneinsichtsrechte besitzen, Gesetzesentwürfe auf ihre Vereinbarkeit mit dem Tierschutzgesetz prüfen und Rechtsverstöße beanstanden.


Task-Force soll Risikobetriebe überwachen


Bereits am 20. Juni hatte die Fraktion einen Beschluss zum Tierschutz gefasst. Darin erklärt die Fraktion, dass sie bereits einen Gesetzentwurf für mehr Tierschutzerarbeitet habe. Wörtlich heißt es in dem Papier:


„Als grüne Bundestagsfraktion wollen wir den Tierschutz institutionell besser verankern (…). Dazu starten wir einen nationalen Tierschutzaktionsplan, der neben verbindlichen Maßnahmen und Umsetzungsfristen schlagkräftige Strukturen etabliert. Zu diesen gehört für uns ein bundesweites Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzorganisationen.(…) Mit dem Klagerecht können anerkannte Verbände endlich gerichtlich einklagen, dass Tierschutzrecht eingehalten wird.


Ein neues nationales Kompetenzzentrum für den Schutz und das Wohlbefinden von Tieren soll unabhängig und dauerhaft bewerten, wie wirksam Tierschutz- Bemühungen umgesetzt werden. Es soll Gutachten erstellen und Richtlinien für die Haltung von Tieren erarbeiten. Ebenso soll es Akteure besser miteinander vernetzen. Das Kompetenzzentrum ist zudem verantwortlich für ein nationales Tierwohl- Monitoring . Wir wollen messen, wie gut es den Tieren wirklich geht. Wie viele Milchkühe sind lahm, wie viele Schweine - Ringelschwänze intakt? Das Monitoring kann zeigen, wo verstärkt nachgebessert werden muss.


Wirksamer Tierschutz braucht einen effektiveren Vollzug der Gesetze. Den wollen wir (…) voranbringen: mit mehr Personal, besserer Ausstattung und wirkungsvolleren Sanktionen. Außerdem sollen große Risikobetriebe von einer Länder- Task- Force kontrolliert werden, die die Vollzugsbehörden unterstützt und es sollen Schwerpunktstaatsanwaltschaften eingeführt werden.“


Tierhaltung so nicht mehr zukunftsfähig


Da die landwirtschaftliche Tierhaltung in Deutschland laut dem Wissenschaftlichen Beirat nicht zukunftsfähig sei und es ein hohes Risiko für das Auftreten von Schmerzen, Leiden und Schäden gebe, wollen die Grünen die Tierhaltung komplett umbauen.

 

Das bedeutet zunächst, dass es für die Haltung aller Tiere in der Landwirtschaft klare Regeln geben müsse. Das sei derzeit für Milchkühe, Ziegen, Schafe, Gänse, Enten und Puten nicht der Fall, weshalb  die Haltung dieser Tiere in der Nutztierhaltungsverordnung rechtsverbindlich geregelt werden müsse.


Im Tierschutzgesetz wollen die Grünen Kriterien festlegen, was unter Qualzucht zu verstehen ist. So dürfe eine Sau nicht mehr Ferkel bekommen, als sie Zitzen hat und in der Putenmast dürften keine Tiere gezüchtet werden, deren Skelette das Gewicht nicht mehr tragen können.


Mit dem Bundesprogramm Nachhaltige Zucht will die Partei Zweinutzungs- und Robustrassen fördern. Tiere sollen nicht mehr einseitig darauf ausgerichtet sind, Fleisch anzusetzen und Milch oder Eier zu produzieren. Dank solcher Rassen würden extreme Fehlentwicklungen, wie das Töten männlicher Küken aus wirtschaftlichen Gründen, der Vergangenheit angehören.


Ställe umbauen


Außerdem plant die Fraktion bei Regierungsbeteiligung die Haltungssysteme den Bedürfnissen der Tiere anzupassen – nicht umgekehrt wie heute. „Das heißt für uns: Wer Tiere hält, muss ihnen mehr Platz, Auslauf und Beschäftigung geben, sowie Tageslicht, geeignetes Futter und kundige Betreuung durch geschultes Personal. Rinder sollen auf die Weide kommen: die ganzjährige Anbindehaltung hat für uns keine Zukunft. Schweine brauchen klar strukturierte Buchten und überwiegend geschlossene Bodenflächen. Kastenstände bei Sauen müssen bis auf wenige Ausnahmen, wie etwa wenn sie medizinisch behandelt werden, ausgedient haben. Wasservögel brauchen Zugang zu Wasser.“


Die Abgeordneten sind sich sicher, dass eine bessere Haltung systematische Amputationen von Schnäbeln und Schwänzen überflüssig macht. Das bestehende Amputationsverbot im Tierschutzgesetz müsse gleichzeitig umgesetzt werden. Kälber müssen ihre Hörner behalten dürfen und die Zucht hornloser Rinder müsse gefördert werden, heißt es dazu weiter.


Das Ende der betäubungslosen Ferkelkastration soll spätestens bis 2019 konsequent durchgesetzt werden. Alternativen zur Ferkelkastration, wie beispielsweise die tiergerechtere Eberhaltung oder Impfung gegen Ebergeruch, wollen die Grünen fördern.


Mehr Personal für Kontrollen bei Transport und Schlachtung


Um lange Tiertransporte zu vermeiden, will die Partei regionale Strukturen für die Schlachtung und Verarbeitung von Tieren erhalten und stärken und auch die mobile Schlachtung ausbauen. Transporte innerhalb Deutschlands dürften höchstens vier Stunden dauern, EU-weit maximal acht Stunden. Die Strafen bei Verstößen wollen die Parlamentarier verschärfen.


Tiertransportkontrollen müssten vorwiegend auf der Straße stattfinden und alle am Schlachtvorgang Beteiligten müssten über die notwendige Sachkunde verfügen; Zeitdruck im Betriebsablauf dürfe es nicht mehr geben. Um Fehler etwa bei der Betäubung und dem Entbluten zu vermeiden und um für menschenwürdigere Arbeitsbedingungen zu sorgen, wollen die Grünen Akkordarbeit und Entlohnung nach Stückzahl am Schlachthof beenden. Alternative Betäubungsverfahren müssten zukünftig die heutigen ersetzen. Die Schlachtung trächtiger Tiere im letzten Drittel der Schwangerschaft soll verboten werden.

 

Für den Verbraucher planen die Grünen eine Kennzeichnung der Haltungsverfahren auf tierischen Produkten. Die Ziffern 0 - 3 sollen etwa darüber informieren, ob die Kunden Milch oder Fleisch kaufen von einer Kuh, die auf der Weide gegrast hat oder von einer, die das Sonnenlicht nie zu Gesicht bekam. Irreführende Werbung wollen sie verbieten.

 

Den Schenkelbrand bei Pferden hält die Grünen-Fraktion für nicht vereinbar mit dem Tierschutz. Es gebe zuverlässigere, EU-weit vorgeschriebene Methoden, die mit weniger Schmerzen und Stress verbunden sind, heißt es dazu in dem Wahlpapier. Dazu gehörten elektronische Kennzeichnungsmöglichkeiten wie Transponder beziehungsweise Chips. Den Schenkelbrand werde man daher zügig untersagen.

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