Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Milchpreis Maisaussaat Ackerboden Rapspreis

News

Grüne laufen Sturm gegen neues Arzneimittelgesetz

Bundesagrarministerin Ilse Aigner hat gestern ihre Pläne für eine Reduzierung des Antibiotika-Einsatzes in der Tierhaltung vorgestellt. Unter anderem soll es ab 2013 eine Datenbank der Länder geben, die den Antibiotika-Einsatz in der Tierhaltung erfasst und kontrolliert. Für die Grünen sind diese Vorschläge allerdings „völlig unzureichend“.

Lesezeit: 4 Minuten

Bundesagrarministerin Ilse Aigner hat gestern ihre Pläne für eine Reduzierung des Antibiotika-Einsatzes in der Tierhaltung vorgestellt. Unter anderem soll es ab 2013 eine Datenbank der Länder geben, die den Antibiotika-Einsatz in der Tierhaltung erfasst und kontrolliert.

 

Für die Grünen sind diese Vorschläge allerdings „völlig unzureichend“. "Mit den vorgestellten Maßnahmen wird sich an den horrenden Antibiotikamengen, die in der Tiermedizin eingesetzt werden, in den nächsten Jahren gar nichts ändern", sagte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Bärbel Höhn der WELT. Dabei nehme die Resistenzbildung bei den Menschen durch den massiven Einsatz stark zu, betonte Höhn.


Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Was Aigner als Reduktionsstrategie verkaufen wolle, sei nichts anderes als eine Zementierung des Status Quo, zitiert die WELT weiter. "Allein die Landwirte, die wiederholt weit über den Durchschnittsmengen liegen, müssen Maßnahmen zur Minderung ihres Antibiotikaverbrauchs ergreifen", kritisierte Höhn. "Dass der heutige Durchschnitt alles andere als verträglich ist, wird gar nicht in Erwägung gezogen." Aigner sei vor den "Hühnerbaronen" und der Fleischlobby eingeknickt.


Das sieht auch die Fraktionsvorsitzende Renate Künast so. Ihrer Meinung nach bleiben schwere Fehler im System. "Es wird nach wie vor nicht das individuelle Tier behandelt, sondern es darf weiterhin der ganze Bestand behandelt werden", sagte sie gegenüber der Presse. Zudem gebe es keine konkreten Vorgaben, wie stark der Einsatz von Antibiotika sinken müsse. Ihrer Meinung nach sollten Tierärzte auch nicht gleichzeitig Apotheker sein.


NRW und Baden-Württemberg haben daher bereits angekündigt, dem Gesetz im Bundesrat nicht zustimmen zu wollen, schreiben die Westfälischen Nachrichten. „Aigner erteilt einen Freibrief für den massiven Antibiotika-Einsatz in der Tierhaltung“, sagte etwa NRW-Agrarminister Johannes Remmel.


Agrarministerium weist Kritik zurück


Das Agrarministerium hat seine Vorschläge unterdessen verteidigt. So würden starre Zielvorgaben nichts bringen, da es hoch und niedrig dosierte Antibiotika mit sehr unterschiedlichem Wirkungsgrad und Relevanz gebe, hieß es aus Berlin. Das Maßnahmenpaket auf ein Mengenziel zu verkürzen, wäre verfehlt, denn es würde Industrie und Veterinäre dazu einladen, künftig auf noch höher dosierte Arzneimittel umzusteigen. "Die Verschärfung des Arzneimittelgesetzes setzt an den entscheidenden Stellen an, um den Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung wirksam zu reduzieren. Diese Reform wird ihr Ziel nicht verfehlen", sagte Aigner dazu.


Die wichtigsten Neuerungen im Überblick


  • Eine neue Antibiotika-Datenbank erfasst die Mengen eingesetzter Mittel. Dies wird von der Behörde konrolliert und bewertet. Der Landwirt kann durch den Vergleich mit bundesweiten Kennzahlen sehen, ob er die Menge im eigenen Betrieb verringern muss.
  • Setzt ein Landwirt zuviel Antibiotika ein, erhält die zuständige Behörde eine Reihe von Befugnissen. So kann die Behörde vor Ort konkrete Maßnahmen zur Verringerung der Anwendung von Antibiotika anordnen, wie etwa detaillierte Vorgaben zur Haltung der Tiere machen.
  • Es wird eine Kontrollverpflichtung für Tierhalter geschaffen. Sie müssen – im Zusammenwirken mit ihrem Tierarzt – die Therapiehäufigkeit überprüfen und, wenn diese höher liegt als die bundesweit ermittelte Kennzahl für den Betriebstyp, den Einsatz minimieren. Darüber hinaus können sie verpflichtet werden, Maßnahmen zur Verbesserung der Hygiene, der Gesundheitsvorsorge oder der Haltungsbedingungen zu ergreifen, wenn sich dies positiv auf den Antibiotikaeinsatz auswirkt.
  • Tierärzte und Tierhalter werden verpflichtet, auf Ersuchen der Überwachungsbehörden der Bundesländer Daten zur Abgabe und Anwendung von Antibiotika zusammengefasst zu übermitteln.
  • Für Antibiotika, die auch in der Humanmedizin besonders bedeutend sind, werden die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, die Umwidmung einzuschränken.
  • Es wird eine Ermächtigung geschaffen, um z.B. beim Wechsel eines Antibiotikums und bei einer eventuell erforderlichen Umwidmung die Erstellung eines sogenannten "Antibiogramms", also einer Laboruntersuchung über die Wirksamkeit eines Antibiotikums, verpflichtend vorzuschreiben.
  • Das Gesetz legt fest, dass die in der Packungsbeilage festgelegten Anwendungsbestimmungen für den Tierarzt verbindlich werden. Dies ist z.B. bei oral anzuwendenden Antibiotika wichtig.
  • Die örtlichen Behörden müssen Informationen und Daten an die Tierarzneimittelüberwachung weiterleiten. (ad)


Die Redaktion empfiehlt

top + Zum Start in die Maisaussaat keine wichtigen Infos verpassen

Alle wichtigen Infos & Ratgeber zur Maisaussaat 2024, exklusive Beiträge, Videos & Hintergrundinformationen

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.