Der Bundesrat entscheidet am Freitag über eine Initiative zur Reform der Grundsteuer. Das Land Rheinland-Pfalz stellt dazu einen Plenarantrag, mit dem es auf die Besonderheiten der Land- und Forstwirtschaft hinweisen will. Damit will es Mehrbelastungen für Landwirte verhindern.
„Die Akzeptanz einer reformierten Grundsteuer steht und fällt mit einer der wirtschaftlichen Lage und den Besonderheiten der Land- und Forstwirtschaft gerecht werdenden Bewertung“, sagte der rheinland-pfälzische Landwirtschaftsminister Volker Wissing. Rheinland-Pfalz stehe grundsätzlich hinter der verfassungsrechtlich gebotenen Reform der Grundsteuer. Die aus dem Gesetzentwurf resultierenden Ausgangswerte für land- und forstwirtschaftliche Nutzungen könnten jedoch zu erheblichen Mehrbelastungen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe führen, mahnt Wissing an. „Die steuerliche Belastung der Betriebe darf sich durch die Reform insgesamt nicht erhöhen“, sagte Wissing. Mit dem Plenarantrag möchte Rheinland-Pfalz erreichen, „im weiteren Gesetzgebungsverfahren und bei der Festlegung der Grundsteuermesszahl die besonderen Belange der Land- und Forstwirtschaft angemessen zu berücksichtigen“.
Der Bundesrat über einen von den Ländern Hessen und Niedersachsen vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Bewertungsgesetzes, das eine wichtige Grundlage für die Reform der Grundsteuer darstellt. Danach wollen die Länder unbebaute Grundstücke künftig nach dem Bodenrichtwert bemessen, der sich aus den durchschnittlichen Verkaufspreisen aus der Vergangenheit ergibt. Bei bebauten Grundstücken wird zusätzlich noch der Wert des Gebäudes ermittelt. Der Steuersatz hängt weiterhin zunächst von dem - mit der Reform neu zu bestimmenden - Wert der Immobilie ab. Je nach Nutzung wird der Wert dann mit einer Messzahl multipliziert und um den Hebesatz ergänzt, den jede Gemeinde individuell festsetzt.
Mehrkosten für land- und forstwirtschaftliche Betriebe könnten laut dem Landwirtschaftsministerium in Mainz durch die beabsichtigte Trennung der Hofstelle in Wirtschafts- und Wohngebäude entstehen, die nicht einfach zu vollziehen ist. Bislang wurde die Hofstelle als eine Einheit betrachtet. Auch der Aufschlag auf den Ertragswert bei den Flächen könnte eine Mehrbelastung hervorrufen.