Der Landwirt, von dessen Hof in Halver im März 2015 rund 1,7 Mio. Liter in einen Zufluss der Neyetalsperre geflossen waren, muss über 200.000 Euro Schadensersatz zahlen. Die genaue Summe ist noch nicht errechnet. Am Montag bestätigte das Oberlandesgericht Hamm ein entsprechendes Grundurteil des Landgerichts Hagen vom 8. Juni, gegen das der Bauer Berufung eingelegt hatte.
Der Landwirt hatte sich in dem Prozess auf höhere Gewalt berufen und bis zuletzt darauf gepocht, dass ein Saboteur den Gülletank geöffnet hätte, um seinem Hof zu schaden. Das Oberlandesgericht Hamm lehnte das ab. Der Bauer habe nicht genügend Beweise vorlegen können dafür, dass ein Betriebsfremder den Gülletank geöffnet habe.
Das Gericht sieht die Verantwortung für eine Verschmutzung dagegen bei dem Landwirt. Christian Nubbemeyer, Oberlandesgericht Hamm (OLG) sagte dem WDR, dass es bei Gülleanlagen nach dem Gesetz eine Gefährdungshaftung gibt. Der Landwirt hätte nur dann nicht haften müssen, wenn er nachweisen kann, dass höhere Gewalt für den Schaden verantwortlich war.
Der Wasserversorger EWR schätzt den Schaden an der Neye auf rund 214 000 Euro. Nur das seien Zahlen. Der Schaden, der an der Natur entstanden ist, sei dabei nicht eingerechnet, hieß es beim Versorger.
Die Neyetalsperre in Wipperfürth wird vom Wupperverband betrieben und dient der Trinkwasserversorgung von Anliegern und als Trinkwasserreserve für Remscheid. Durch die Gülleverschmutzung im März 2015 war der gesamte Fischbestand in dem Gewässer getötet worden, erklärt dazu der Remscheider General-Anzeiger. Der Bestand habe sich bis heute nicht wieder erholt.