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H5N8: Geflügelpest im Zoo Rostock

Bei einem Weißstorch im Zoo Rostock haben Veterinäre das hochpathogene aviäre Influenzavirus vom Subtyp H5N8 und damit Geflügelpest festgestellt. Das weitere Vorgehen wurde vom Landeskrisenzentrum in Abstimmung mit dem Zoo Rostock und den Veterinärbehörden festgelegt.

Lesezeit: 2 Minuten

Bei einem Weißstorch im Zoo Rostock haben Veterinäre das hochpathogene aviäre Influenzavirus vom Subtyp H5N8 und damit Geflügelpest festgestellt. Das weitere Vorgehen wurde vom Landeskrisenzentrum in Abstimmung mit dem Zoo Rostock und den Veterinärbehörden festgelegt.


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„Der jetzt festgestellte Fall zeigt leider, dass die Gefahr der Ausbreitung der Geflügelpest nicht gebannt ist. Ich appelliere daher an alle Geflügelhalter im Land, die Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten“, so Mecklenburg-Vorpommerns Agrarminister Verbraucherschutz Dr. Till Backhaus. Hierzu gehört insbesondere, unklare Krankheits- bzw. Todesfälle bei Geflügel durch eine schnellstmögliche Untersuchung auf Geflügelpest abzuklären.


Des Weiteren darf Wildvögeln kein Zugang zu Futter, Einstreu und Gegenständen gewährt und Tiere dürfen nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem wildlebende Vögel Zugang haben. In allen Verdachtsfällen sei umgehend das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt zu informieren.


Alle 12 gehaltenen Weißstörche sind aus Gründen der Seuchenprävention getötet worden bzw. waren bereits verendet. Ferner wurden 23 Enten, die im gleichen Stallgebäude untergebracht sind, getötet. Von einer weiteren Tötung anderer Geflügelarten wird vorerst abgesehen, bis weitere Ergebnisse vorliegen. Dazu werden alle im Zoo gehaltenen Vögel beprobt und untersucht. Auch werden Futtermittel und Einstreu labortechnisch analysiert.


Vorerst wurde außerdem verfügt, dass der Zoo geschlossen wird, damit sich der Virus nicht durch unnötigen Personenverkehr weiter ausbreiten kann. Die temporäre Schließung des Zoos wird vorerst für den ‚Vogel-Bereich‘ aufrecht erhalten, bis die Ergebnisse der weiteren Proben vorliegen und die Ursachforschung weitere Erkenntnisse vorliegen.


In einem Radius von 10 km um den Zoo wird vorsorglich eine Überwachungszone eingerichtet, innerhalb derer die Geflügelhaltungen risikoortientiert ebenfalls untersucht und ggf. beprobt werden. Ein Sperrbezirk und ein Beobachtungsgebiet werden in Abhängigkeit von den weiteren Untersuchungsergebnissen eingerichtet. Insgesamt sind in einem Umkreis von 3 km ca. 95 Hobbygeflügelhaltungen bekannt. Eine Tötung dieser Tiere ist bisher nicht vorgesehen.

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