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Habeck legt Änderungen zu Knickschutz-Vorschriften vor

Schleswig-Holsteins Landwirtschaftsminister Dr. Robert Habeck will die Knickschutz-Vorschriften ändern. Anlass hierfür sind geänderte rechtliche Rahmenbedingungen durch die EU und ein Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Schleswig. Dort hatten drei Landwirte gegen die Änderung der Biotopverordnung von 2013 geklagt.

Lesezeit: 2 Minuten

Schleswig-Holsteins Landwirtschaftsminister Dr. Robert Habeck will die Knickschutz-Vorschriften ändern. Anlass hierfür sind geänderte rechtliche Rahmenbedingungen durch die EU und ein Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Schleswig.


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Dort hatten drei Landwirte gegen die Änderung der Biotopverordnung von 2013 geklagt. Laut Agrarressort sieht das Gericht es als kritisch an, „dass sich ausgerechnet die Lösungen, die gemeinsam mit Landwirtschaft und Naturschutz zur Verbesserung der Knickpflege in einer Arbeitsgruppe gefunden und in einem ergänzenden Erlass umgesetzt worden waren, nicht in der Verordnung widerspiegeln“. Dem trage man nun mit den Änderungen Rechnung und nutze sie gleichzeitig für Anpassungen an die neue EU-Fördersystematik, die 2013 noch nicht festgestanden habe, erklärte der Minister.


Angaben seines Hauses zufolge werden Knicks am Ackerrand wie bisher durch einen nicht bewirtschafteten Streifen von 50 cm geschützt. Damit Landwirte rechtssicher das Grünland bis an den Fuß des Knickwalls nutzten könnten, solle der Saumstreifen dort künftig entfallen. Zudem werde der Rückschnitt vereinheitlicht. Knicks könnten künftig nur noch 1 m vom Knickfuß entfernt gerade hoch geschnitten werden statt wie bisher 50 cm vom Knickfuß in einem schrägen Winkel. Dies solle drei Jahre lang erlaubt sein.


Die Regeln machten den Schutz und die Pflege der Knicks einfacher und praktikabler und passten sie an EU-Recht an, erläuterte das Ministerium. Die geplanten Änderungen sollen im Landesnaturschutzgesetz und in der Biotopverordnung verankert werden. Im ersten Quartal 2016 sollen sie in Kraft treten; damit gelten 2015 noch die Bestimmungen der bestehenden Biotopverordnung.


„Die nun geplanten Änderungen schützen den Knick weiterhin effektiv“, unterstrich Habeck. Zugleich werde eine praxisnahe Umsetzung durch die Landwirte rechtssicher geregelt. Was zuvor in Kompromissen mit Vertretern der Landwirtschaft und der Naturschutzverbände vereinbart worden sei, setze die Landesregierung nun auch rechtssicher um. „Und wir schaffen die Möglichkeit, dass Landwirte die Greening-Verpflichtungen mit und an Knicks umsetzen und so von den EU-Prämienzahlungen profitieren, und die Natur auch“, betonte der Grünen-Politiker.

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