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Hätte Niedersachsen die Betriebsprämien früher auszahlen können?

Der Agrar-Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Helmut Dammann-Tamke, wirft Niedersachsens Landwirtschaftsminister Christian Meyer vor, bei der Auszahlung der Betriebsprämie an die niedersächsischen Landwirte seinen Handlungsspielraum nicht vollständig ausgeschöpft zu haben, um die Zahlungen zu beschleunigen.

Lesezeit: 3 Minuten

Der Agrar-Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Helmut Dammann-Tamke, wirft Niedersachsens Landwirtschaftsminister Christian Meyer vor, bei der Auszahlung der Betriebsprämie an die niedersächsischen Landwirte seinen Handlungsspielraum nicht vollständig ausgeschöpft zu haben, um die Zahlungen zu beschleunigen.

 

„Allein 360 Betriebe in Ostfriesland haben nicht einmal ihre Basisprämie pünktlich bekommen. Weitere 2.500 Höfe mussten eine verspätete Auszahlung der Greeningprämie hinnehmen“, kritisiert der Politiker. Als Begründung für die Verzögerung habe Meyer stets auf die noch nicht abgeschlossenen Vor-Ort-Kontrollen verwiesen. Dammann-Tamke: „Mindestens 70 Prozent der Prämie hätten die Landwirte aber schon vor Abschluss der Kontrollen bekommen müssen.“ Das bestätige jetzt die Antwort der EU-Kommission auf eine Anfrage des CDU-Europaabgeordneten David McAllister.

 

„Angesichts der extrem angespannten wirtschaftlichen Lage auf den Höfen wäre diese Maßnahme dringend notwendig gewesen“, so Dammann-Tamke weiter. Mit Blick auf die diesjährige Förderung fordert der CDU-Agrarexperte den Minister auf, eine möglichst frühzeitige und reibungslose Auszahlung sicherzustellen.


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Ministerium kontert: „Im Vergleich zu anderen EU-Staaten waren wir früh dran“


Auf Nachfrage von top agrar online beim Hannoveraner Agrarministerium erklärte der Pressesprecher, die EU-Kommission habe den Mitgliedstaaten die Auszahlung der Direktzahlungen für das Antragsjahr 2015 in der Zeit vom 01. Dezember 2015 bis zum 30. Juni 2016 gewährt. Dies sei in Niedersachsen frühzeitig erfolgt. Im Gegensatz dazu hätten andere Mitgliedstaaten bei der EU um Verlängerung des Zeitraums sogar noch über den Juni hinaus gebeten.

 

Niedersachsen habe daher bei der Auszahlung der Direktzahlungen genau nach den Vorgaben der EU und rechtmäßig gehandelt. Die Kontrollen zur Einhaltung der Kriterien für den Erhalt von Basis-, Umverteilungs- und Junglandwirteprämie sowie zur Prämie für die Teilnahme an der Kleinerzeugerregelung habe man so rechtzeitig abschließen können, dass die Zahlungen noch im Dezember 2015 erfolgen konnten.

 

Der Anteil dieser Prämien am Gesamtvolumen der zu gewährenden Direktzahlungen betrug etwa 70 %. Die Auszahlung der somit noch verbliebenen Greeningprämie erfolgte im Februar 2016, weil die umfangreichen Kontrollen nicht frühzeitiger abzuschließen waren und daher eine frühere Auszahlung dieser Prämie nicht zulässig war, heißt es weiter.

 

Die Vorwürfe der Landtagsopposition würden daher ins Leere laufen. Die EU-Kommission habe auch – anders als von der Opposition dargestellt – mit keinem Wort das Vorgehen Niedersachsens bemängelt. Im Gegenteil: Niedersachsen habe auf Weisung des Ministers von der vorzeitigen Auszahlung von 70 % der Zahlungen im Dezember Gebrauch gemacht, so der Pressesprecher. 

 

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