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Harles & Jentzsch: Jetzt geht’s ums Geld!

Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma Harles und Jentzsch findet in der kommenden Woche vor dem Amtsgericht Pinneberg der Berichtstermin statt. Insolvenzverwalter Heiko Fialski wird dabei Details zur wirtschaftlichen Lage der Schuldnerin und die Ursachen der Insolvenz berichten. Der Termin zur Prüfung der zur Insolvenztabelle angemeldeten Forderungen wurde für den 20.

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Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma Harles und Jentzsch findet in der kommenden Woche vor dem Amtsgericht Pinneberg der Berichtstermin statt. Insolvenzverwalter Heiko Fialski wird dabei Details zur wirtschaftlichen Lage der Schuldnerin und die Ursachen der Insolvenz berichten.

 

Der Termin zur Prüfung der zur Insolvenztabelle angemeldeten Forderungen wurde für den 20. Juli 2011 anberaumt. Im Prüfungstermin werden die angemeldeten Forderungen ihrem Betrag und ihrem Rang nach geprüft.

 

Bis zum Ablauf der vom Insolvenzgericht gesetzten Anmeldefrist am 8. Juni 2011 haben 277 Gläubiger Forderungen mit einer Gesamtsumme von rund 19 Mio. Euro angemeldet. Davon stützen sich rund 15 Mio. Euro unmittelbar auf Schadensersatzansprüche, die aus den Dioxinbelastungen von Futterfetten der Firma Harles und Jentzsch hergeleitet werden.

 

Die geltend gemachten Schäden betreffen unter anderem Kosten für verlängerte Standzeiten von Mastvieh aufgrund behördlicher Sperrverfügungen, Mindererlöse aufgrund niedrigerer Fleischpreise, Kosten für die Analyse von Futtermitteln und Masttieren sowie Entsorgungskosten für Futtermittel.

 

Forderungsanmeldungen, welche nach Ablauf der Anmeldefrist beim Insolvenzverwalter eingegangen sind, finden in dem Insolvenzverfahren Berücksichtigung, werden jedoch gegebenenfalls erst in einem nachträglichen Prüfungstermin geprüft.

 

Es ist bereits absehbar, dass ein Großteil der zur Insolvenztabelle angemeldeten Forderungen bestritten werden muss. Gründe hierfür sind im Wesentlichen, dass die geltend gemachten Ansprüche durch die Gläubiger unzureichend belegt oder nicht ersatzfähige Schäden angemeldet wurden. Die Gläubiger, deren Forderungen im Prüfungstermin widersprochen wurde, erhalten eine entsprechende Benachrichtigung und können fehlende Unterlagen nachreichen.

 

Dem Betriebshaftpflichtversicherer der Schuldnerin werden die angemeldeten Schadensersatzansprüche übermittelt. Ob die Versicherung Schäden regulieren wird, steht bislang noch nicht fest.

 

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