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Kürzung bei benachteiligten Gebieten: 370.000 ha sollen aus AZL-Gebietskulisse

Irland hat beantragt, die zum 1. Januar 2018 anstehende Neuabgrenzung der sogenannten benachteiligten Gebiete um ein Jahr zu verschieben. Unterstützung dafür kommt von Baden-Württembergs Landwirtschaftsminister Peter Hauk (CDU), da die Verhandlungen noch nicht abgeschlossen seien.

Lesezeit: 4 Minuten

BW-Agrarminister Peter Hauk unterstützt die Verschiebung des Starts für die neue Gebietskulisse benachteiligter Gebiete. Fünf der acht Indikatoren werden in Baden-Württemberg angewandt. Dadurch fallen einige Kreise aus der bisherigen Kulisse und damit aus der Förderung heraus, was die FDP sehr verärgert.


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Irland hat beantragt, die zum 1. Januar 2018 anstehende Neuabgrenzung der sogenannten benachteiligten Gebiete um ein Jahr zu verschieben. Unterstützung dafür kommt von Baden-Württembergs Landwirtschaftsminister Peter Hauk (CDU), da die Verhandlungen noch nicht abgeschlossen seien. Die Verschiebung sei daher am sinnvollsten, schrieb er in einer Antwort auf eine Anfrage der FDP-Landtagsfraktion.


Bayern, das neben Baden-Württemberg und Hessen als einziges Land von den Mitteln der Ausgleichszulage profitiert hat, habe sich ebenfalls nachdrücklich um Unterstützung für eine Verschiebung der Neuabgrenzung auf das Jahr 2019 ausgesprochen und will die neue Kulisse der benachteiligten Gebiete zum spätestmöglichen Termin umsetzen, so Hauk weiter.

 

Die Unterlagen zur Neuabgrenzung Stufe 1 und 2 liegen der Kommission bereits seit einigen Monaten zur Genehmigung vor und sind in Bearbeitung. Mit einem Ergebnis ist in den nächsten Wochen zu rechnen. Die Neuabgrenzung erfordert eine Änderung des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raums. Der Änderungsantrag ist laut dem Politiker in Vorbereitung und soll nach dem Votum des MEPL-Begleitausschusses bei der Sitzung am 14. November 2017 bei der EU-Kommission eingereicht werden.

 

Klima-Boden-Kriterien für die Neuabgrenzung

 

Von den acht möglichen biophysikalischen Indikatoren werden in Baden-Württemberg folgende Indikatoren angewendet: Niedrige Temperatur, begrenzte Wasserführung, Boden (Skelettbodenanteil im Oberboden, organische Böden, Vertisole), Durchwurzelungstiefe und steile Hanglage. Die Indikatoren Trockenheit, übermäßige Bodenfeuchtigkeit, Sand und schlechte chemische Eigenschaften haben für Baden-Württemberg keine Relevanz, erklärt Hauk.

 

Auf die Frage der FDP, ob Medienberichte zutreffen, wonach in Baden-Württemberg zur Neuabgrenzung etwa 370.000 Hektar in 750 Gemarkungen aus den einschlägigen AZL-Gebietskulissen herausfallen, stellte der Minister klar, es gehe derzeit um 371.464 ha Hektar in 745 Gemarkungen. Im Gegenzug würden etwa 165 Gemarkungen mit 79.492 Hektar neu als benachteiligt eingestuft werden. Die Daten stünden aber noch unter Vorbehalt der Genehmigung der Abgrenzungsvorschläge und der ggf. noch erforderlichen Anpassungen durch die EU-Kommission.

 

Als Vorbergzone wird die Hügellandschaft vor den Randgebirgen der Oberrheinischen Tiefebene bezeichnet, insbesondere vor Schwarzwald, Vogesen und Pfälzerwald. In dieser Zone treten nach derzeitigem Stand geringe Verluste auf.

 

„Der Landkreis Schwäbisch Hall war bisher - bis auf fünf Gemarkungen - vollständig in der Kulisse für erhebliche von der naturbedingten benachteiligten Gebiete. Nach derzeitigem Stand verbleiben vier Gemarkungen in der neuen Kulisse. Demnach werden die Verluste in den Kreisen Rems-Murr, Hohenlohe, Main-Tauber, Ostalb und Neckar-Odenwald voraussichtlich sehr hoch sein, wogegen im Ortenaukreis und im Kreis Waldshut die Gebietsverluste moderat ausfallen werden“, erklärt Hauk weiter.

 

Zugänge in die neue Kulisse seien keine einheitlichen größeren Gebiete, sondern übers Land verteilt einzelne Gemarkungen, insbesondere in Oberschwaben in den Kreisen Biberach, Ravensburg und Sigmaringen. Im Neckar-Odenwald-Kreis gibt es nach aktuellem Stand nur für eine Gemarkung eine Änderung.

 

Eine Veröffentlichung der Verwaltungsvorschrift Ausgleichszulage Landwirtschaft sei jedoch erst nach Genehmigung der Neuabgrenzung der benachteiligten Gebiete sowie des MEPL III-Änderungsantrags durch die EU-Kommission möglich. Die neuen förderfähigen Gebiete würden dann ebenfalls veröffentlicht, einschließlich der die Benachteiligung begründenden Parameter.




 

FDP kritisiert Hinhaltetaktik des Ministers

 

Der agrarpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Friedrich Bullinger, kritisierte daraufhin, dass Hauk beim gesamten Verfahren zur Neuabgrenzung der AZL-Förderkulisse sehr intransparente Aussagen treffe. „Die Opposition wird taktisch hingehalten, die landwirtschaftlichen Verbände werden nicht angemessen eingebunden. Gleichzeitig wissen die betroffenen Landwirte in Österreich schon seit Wochen, was durch die von der EU geforderte Neuabgrenzung auf sie zukommt“, so Bullinger.

 

Der Landkreis Schwäbisch Hall falle bis auf wenige Gemarkungen vollends aus der Förderung. Des Weiteren sei laut Hauks Stellungnahme zu erwarten, dass zahlreiche landwirtschaftliche Betriebe in den Kreisen Rems-Murr, Hohenlohe und Ostalb das Nachsehen haben werden. Dies kündigte Hauk auch für Betriebe im Neckar-Odenwald-Kreis an. Diesbezüglich gebe es aber nach exklusiven Berichten von Fachmedien auch gegenteilige Informationen, teilte Bullinger mit. Das vorläufige Kartenmaterial für die AZL-Neuabgrenzung will Hauk der Opposition indessen nicht zugänglich machen. Dies hatte die FDP/DVP-Fraktion gefordert.

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