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Hauk will Vorgaben zur Eiervermarktung an Vogelgrippegeschehen anpassen

Baden-Württemberg hat die im Zuge des jüngsten Vogelgrippegeschehens verhängte Stallpflicht für Geflügel am vergangenen Freitag landesweit aufgehoben. Gleichzeitig legte Landwirtschaftsminister Peter Hauk einen Plan zur Vorbereitung auf künftige Ausbrüche der Tierseuche vor.

Lesezeit: 2 Minuten

Baden-Württemberg hat die im Zuge des jüngsten Vogelgrippegeschehens verhängte Stallpflicht für Geflügel am vergangenen Freitag landesweit aufgehoben. Gleichzeitig legte Landwirtschaftsminister Peter Hauk einen Plan zur Vorbereitung auf künftige Ausbrüche der Tierseuche vor.


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Nach Hauks Angaben will sich Baden-Württemberg in Berlin und Brüssel dafür einsetzen, die geltenden Vorschriften für die Eiervermarktung an die Erfordernisse der Tiergesundheit und der Tierseuchenbekämpfung anzupassen. So müssten die Regelungen zur Zwölf-Wochen-Frist, wonach Freilandeier nach einer dreimonatigen Aufstallungsdauer der Hühner nicht mehr als solche vermarktet werden könnten, überarbeitet werden.


Notwendig seien tragfähige, in der Praxis umsetzbare Lösungen und kein starres Festklammern an Wochen und Tagen. Außerdem müssten die Nutzgeflügelhalter ausreichende Planungs- und Vermarktungssicherheit bekommen, heißt es in dem Papier.


Zugleich brauchten die Verbraucher transparente Regelungen. Ein weiterer zentraler Punkt des Plans ist die Analyse der Konzepte zur Biosicherheit. Die Veterinärverwaltung und die Task Force Tierseuchenbekämpfung des Bundeslandes hätten bereits damit begonnen, Biosicherheitsmaßnahmen vor allem in größeren Putenhaltungen zu überprüfen und gegebenenfalls weiterzuentwickeln, so Hauk. Gerade dort könnten bei einem Seuchengeschehen enorme wirtschaftliche Schäden entstehen.


Arbeitsgruppe gebildet


Hauk schlägt in seinem Papier vor, die Task Force Tierseuchenbekämpfung auch für die Beratung vor Ort und die Überwachung besonders gefährdeter Tierbestände einzusetzen. Geplant sei ferner, das Wildvogelmonitoring weiterhin verstärkt fortzusetzen. Schließlich sollten die Vorgaben für die Aufstallung in Kleinst- und Rassegeflügelhaltungen verbessert werden. Dazu habe man gemeinsam mit den Rassegeflügelzüchtern bereits eine Arbeitsgruppe gebildet, so der Ressortchef. Diese solle Leitlinien zur Einrichtung von Schutzvorrichtungen in den Ausläufen aufstellen, damit die Tiere auch bei einer Aufstallung die Möglichkeit zum Auslauf bekämen.

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