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Hessen: Neues Förderprogramm zum Herdenschutz

Das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat ein neues Förderprogramm in Höhe von jährlich 500.000 Euro aufgelegt, um Weidetierhalter bei der Sicherung ihrer Herden finanziell zu unterstützen.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat ein neues Förderprogramm in Höhe von jährlich 500.000 Euro aufgelegt, um Weidetierhalter bei der Sicherung ihrer Herden finanziell zu unterstützen. Mit der neuen Fördermöglichkeit setzt sich Hessen bundesweit an die Spitze vergleichbarer Programme zum präventiven Herdenschutz.


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„Ich freue mich sehr, dass die Anstrengungen im Naturschutz Früchte tragen und sich geschützte Arten wieder in Hessen ansiedeln. Das gilt grundsätzlich auch für den Wolf. Gleichzeitig wollen und müssen wir einen wirksamen Schutz von Weidetieren gewährleisten“, kommentierte Umwelt- und Landwirtschaftsministerin Priska Hinz heute in Wiesbaden die Vorstellung der neuen Fördermöglichkeit „Sichere Schaf- und Ziegenbeweidung“ zum präventiven Herdenschutz in Hessen. „Der Schaf- und Ziegenhaltung fällt beim Naturschutz und dem Erhalt unserer vielseitigen Kulturlandschaft eine wichtige Rolle zu. Wir als Landesregierung erkennen diese Leistung an und werden die bisherige Unterstützung deutlich ausbauen“, so Ministerin Hinz weiter.


Mit der neuen Fördermöglichkeit, angesiedelt im bestehenden Programm für Umwelt- und Landschaftspflege in der Landwirtschaft (HALM), setzt sich Hessen bundesweit an die Spitze vergleichbarer Programme zum präventiven Herdenschutz. „In den kommenden Jahren werden wir jährlich eine halbe Million Euro für Präventionsmaßnahmen und Entschädigungszahlungen bereitstellen. Kein anderes Land setzt sich bisher so deutlich und in diesem finanziellen Rahmen für den Herdenschutz ein“, bekräftigte die Ministerin.

Bereits ab dem 15. März können bei den Landratsämtern mit Fachdienst Landwirtschaft Zuwendungsanträge für erhöhte Aufwendungen bei der Zaun- und Herdenkontrolle gestellt werden. Antragsberechtigt sind alle hessischen Schaf- und Ziegenhalter, die mindestens 5,4 Hektar Dauergrünland bei einer Besatzstärke von mindestens zwei Tieren pro Hektar bewirtschaften.


In der zweiten Jahreshälfte zündet dann die zweite Stufe des neuen Präventionsprogramms für den Herdenschutz. In einer neuen Richtlinie werden Fördermöglichkeiten für die Errichtung von Schutzzäunen und dem Erwerb von Herdenschutzhunden geschaffen. „Über die rein präventiven Maßnahmen wird es in Hessen auch eine geregelte Form von Entschädigungszahlungen im Falle eines Wolfsrisses geben. Werden trotz ordentlichem Herdenschutz schwere Schäden durch einen Wolf behördlich bestätigt, dann werden die Schaf- und Ziegenhalter auch eine finanzielle Unterstützung erhalten“, kündigte Landwirtschaftsministerin Hinz an. Dazu werden in den nächsten Monaten die entsprechenden Vorbereitungen getroffen.

 

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