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Hochwasser: Bundeskabinett beschließt Aufbauhilfeverordnung

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die Aufbauhilfeverordnung beschlossen. „Damit sind wir einen entscheidenden Schritt weiter, um den Betrieben in Deutschland, die großen Schaden durch das Hochwasser erlitten haben, über die ersten Soforthilfen hinaus langfristige Wiederaufbauhilfe leisten zu können", so Ilse Aigner.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die Aufbauhilfeverordnung beschlossen. „Damit sind wir einen entscheidenden Schritt weiter, um den land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Betrieben in Deutschland, die großen Schaden durch das Hochwasser erlitten haben, über die ersten Soforthilfen hinaus langfristige Wiederaufbauhilfe leisten zu können. Ich bin froh, dass wir uns so schnell über die Verteilung der 8 Mrd. Euro geeinigt haben“, erklärte Bundesagrarministerin Ilse Aigner in Berlin.

 

Die Aufbauhilfeverordnung, die am Freitag noch den Bundesrat passieren muss, regelt im Detail, wie viel Geld an die Länder fließt und bestimmt darüber hinaus die Einzelheiten der Schadensregulierung. „Allein für die vom Hochwasser betroffene Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft sowie zum Schadensausgleich in der ländlichen Infrastruktur im Außenbereich von Gemeinden stehen insgesamt rund 400 Mio. Euro bereit“, sagte Aigner. „Diese Mittel können von den Ländern nun abgerufen werden.“


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Die Hilfen umfassen die Beseitigung von hochwasserbedingten Überschwemmungsschäden. Ausgeglichen werden zum Beispiel der Verlust, die Zerstörung und die Beschädigung von Wirtschaftsgütern wie Betriebs­gebäuden, Maschinen, Anlagen, Flächen und Betriebsmitteln, aber auch der Verlust von Tieren. Ausgeglichen werden zudem auch Aufwuchsschäden auf landwirtschaftlichen Nutzflächen und Schäden durch nicht mögliche Aussaat, Schäden an Forstkulturen sowie am aufstockenden Bestand sowie Evakuierungskosten. Damit ist eine umfassende Schadensregulierung möglich.


Mit den nun beschlossenen Hilfen können Anlagen des Hochwasserschutzes, wie z.B. Deiche, Schöpfwerke, Siele und Wehre gesichert und wiederhergestellt werden, erklärt das Agrarministerium weiter. Auch Arbeiten an Gewässern wie die Grundräumung, die Instandsetzung der Ufer, Böschungen und Gewässerrandstreifen, der naturnahe Ausbau von Gewässern, Schutzpflanzungen und Wildbachverbauungen werden finanziert. Ebenso stehen Mittel für die Wiederherstellung der Verkehrsverhältnisse von Verbindungswegen zu den Gehöften oder zum öffentlichen Straßenwegenetz bereit.


442 Mio. Euro Gesamtschaden für deutsche Landwirtschaft


Nach der bisher vorliegenden Schadensbilanz des Bundes und der Länder beläuft sich der Gesamtschaden für die landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland auf rund 442 Mio. Euro. Am schwersten betroffen sind Bayern und Sachsen-Anhalt. Allein in Sachsen-Anhalt sind rund 10 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche des Landes vom Hochwasser betroffen, die Schäden für die Landwirtschaft summieren sich dort auf 122 Mio. Euro. In Bayern sind es sogar 143 Mio.. Auch Sachsen mit 54 Mio. Euro Schaden und Brandenburg mit 44 Mio. haben das Hochwasser und seine Folgen schwer getroffen. (ad)

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