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Höfken: Kritikpunkte bei Ökoverordnung nicht alle gelöst

Am Mittwoch hat auch der Agrarausschuss des Europäischen Parlaments grünes Licht für die Öko-Verordnung gegeben. Wenn das Europäische Parlament und der Agrarrat zustimmen, wird diese voraussichtlich zum 1. Januar 2021 in Kraft treten. „Leider sind aus Sicht der Öko-Verbände nicht alle Kritikpunkte ausgeräumt."

Lesezeit: 2 Minuten

Am Mittwoch hat auch der Agrarausschuss des Europäischen Parlaments grünes Licht für die Öko-Verordnung gegeben. Wenn das Europäische Parlament und der Agrarrat zustimmen, wird diese voraussichtlich zum 1. Januar 2021 in Kraft treten. „Leider sind aus Sicht der Öko-Verbände nicht alle Kritikpunkte ausgeräumt", sagte dazu die rheinland-pfälzische Umweltministerin Ulrike Höfken.


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Nach einem dreijährigen Verhandlungsmarathon zwischen EU-Kommission, Agrarrat und EU-Parlament entsteht ihrer Ansicht nach jetzt jedoch zumindest Planungssicherheit für die ökologisch wirtschaftenden Betriebe. Ziel der neuen Verordnung sei die Angleichung der Anforderungen an die ökologische Erzeugung innerhalb der gesamten EU.



Eine Vielzahl von Ausnahmeregelungen habe die EU auf den Prüfstand gestellt und konsequenter an den Prinzipien des ökologischen Landbaus ausgerichtet, führte die Ministerin an. So soll die Verwendung von konventionellem Saat- und Pflanzgut ebenso wie der Zukauf von konventionellen Küken und anderen Tieren zur Nachzucht innerhalb der nächsten Jahre auslaufen. Durch diese neuen Vorschriften möchte die EU die Erzeugung von ökologischem Pflanzmaterial und die Züchtung ökologischer Tiere fördern.



„Kritisch ist zum Beispiel, dass Biolandwirte nun angemessene Vorsorge tragen müssen, ihre Produkte von Kontaminanten, wie chemisch-synthetische Pestizide,  frei zu halten, obwohl sie diese gar nicht verwenden. Das entspricht nicht dem Verursacherprinzip. Auch bei den Importen aus Drittländern hätten wir strengere Vorgaben erwartet, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden und eine eindeutige Nachverfolgung zu gewährleisten“, erklärte Höfken.


Dies müsse nun in der Umsetzung gut geregelt werden. Auch wenn es bei einigen Punkten Verbesserungsbedarf gebe, sei immerhin eine Entscheidung über die künftig geltenden EU-Öko-Rechtsvorschriften gefallen, die seit drei Jahren bestehende Planungsunsicherheit bei umstellungsinteressierten Landwirten und auch bei Ökolandwirten zu beenden, so die Ministerin. „Wir fordern die Bundesregierung nun auf, die Öko-Landwirte bei der Umsetzung ihrer neuen Aufgaben auch zu unterstützen“, erklärte Höfken.

 

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