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Höfken wirft Bundesregierung vor, beim Tierschutz zu blockieren

„Mit dem Klagerecht für Tierschutzverbände haben wir Tieren eine Stimme gegeben. Und auf Bundesebene konnten wir durchsetzen, dass endlich Schluss ist mit der tierquälerischen Käfighaltung von Legehennen." Das erklärte die rheinland-pfälzische Umweltministerin Ulrike Höfken bei der Vorlage des Tierschutzberichtes.

Lesezeit: 2 Minuten

„Mit dem Klagerecht für Tierschutzverbände haben wir Tieren eine Stimme gegeben. Und auf Bundesebene konnten wir durchsetzen, dass endlich Schluss ist mit der tierquälerischen Käfighaltung von Legehennen." Das erklärte die rheinland-pfälzische Umweltministerin Ulrike Höfken kürzlich bei der Vorlage des Tierschutzberichtes.

 

Dennoch bestehe weiter Handlungsbedarf. Die Bundesregierung müsse sich noch mehr für bessere Tierhaltungsbedingungen einsetzen, und zwar bundesweit verpflichtend, weil der Tierschutz im Grundgesetz stehe, so Höfken. In diesem Zusammenhang bedauert sie, dass die Bundesregierung viele Länder-Vorschläge für mehr Tierschutz nicht aufgegriffen habe. „Ein großer Erfolg ist es jedoch, dass auf Initiative von Rheinland-Pfalz der Käfighaltungen von Hühnern endlich ein Ende gesetzt wurde“, betonte Höfken. 



„Die Verbraucher lehnen Produkte aus Qualhaltung ab. Bei Eiern hat sich gezeigt, dass über die Tierhaltung an der Ladentheke entschieden wird“, sagte die Grünen-Politikerin. Das Umweltministerium habe sich daher auch für eine bundeseinheitliche Kennzeichnung der Haltungsform bei eierhaltigen Produkten sowie bei Frischfleisch stark gemacht. Bundesagrarminister Schmidt hatte angekündigt, ein staatliches Tierwohllabel zur Kennzeichnung der Tierhaltungsform  beinzuführen. „Das ist längst überfällig. Nun müssen jedoch auch zielführende Taten folgen“, mahnte Höfken.



„Ein wichtiger Schritt für mehr Tierschutz ist die Einführung des Verbandsklagerechts für anerkannte Tierschutzverbände in Rheinland-Pfalz“, erklärte die Ministerin. Das Gesetz ermöglicht es Verbänden zum Beispiel schon bei der Genehmigung zur Tierhaltung mitzuwirken, beispielsweise bei großen Mastanlagen. Bei Verstößen gegen das Tierschutzrecht können sie klagen – etwa bei Tierversuchen an Wirbeltieren oder beim Schnäbelkürzen von Hühnern. Ein wichtiger Bestandteil sei die verbesserte Informations- und Mitwirkungsmöglichkeit, machte Höfken deutlich. 

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