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Höhere Beiträge zur Alters- und Krankenversicherung

Für die Landwirte ist die soziale Absicherung im neuen Jahr teurer geworden. Seit dem 1. Januar 2015 gelten in der Alters- und Krankenversicherung höhere Beiträge. Auch für die Pflegeversicherung müssen die Versicherten tiefer in die Tasche greifen.

Lesezeit: 2 Minuten

Für die Landwirte ist die soziale Absicherung im neuen Jahr teurer geworden. Seit dem 1. Januar 2015 gelten in der Alters- und Krankenversicherung höhere Beiträge. Auch für die Pflegeversicherung müssen die Versicherten tiefer in die Tasche greifen.


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Der Alterskassenbeitrag liegt nunmehr in den alten Bundesländern bei 232 Euro im Monat; im letzten Jahr waren es 227 Euro. In den neuen Ländern beträgt der Monatsbeitrag in diesem Jahr 199 Euro, nach 192 Euro im letzten Jahr. Der Beitragszuschuss wird entsprechend angepasst. Der Beitrag der aktiven Landwirte zur landwirtschaftlichen Krankenversicherung ist zum 1. Januar 2015 um 2,5 % gestiegen. Der Grund sind höhere Leistungsausgaben zum Jahresanfang.


Leistungserhöhungen sind auch der Grund für Beitragssteigerungen in der Pflegeversicherung. Für Landwirte und ihre mitarbeitenden Familienangehörigen, die ihren Beitrag zur Pflegeversicherung in Form eines Zuschlags zum Beitrag zur Krankenversicherung leisten, wurde der Zuschlag auf 15,2 % angehoben; im letzten Jahr lag er bei 13,2 %. Für kinderlose Mitglieder ab dem 23. Lebensjahr beträgt der Zuschlag 16,82 % gegenüber 14,81 % in 2014.


Absenkung der Rentenversicherungsbeiträge reicht nicht


Überraschend kommt die - wenn auch leichte - Anhebung der Alterskassenbeiträge. Damit wirkt sich die vom Bundesrat im Dezember vergangenen Jahres beschlossene Absenkung des Beitragssatzes in der gesetzlichen Rentenversicherung von 18,9 % auf 18,7 % entgegen bisheriger Erwartungen nicht beitragsmindernd in der Alterssicherung der Landwirte (AdL) aus.


Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) wies darauf hin, dass neben dem Beitragssatz auch das vorausgeschätzte Durchschnittsentgelt in der gesetzlichen Rentenversicherung in die Berechnung des Beitragssatzes in der Alterssicherung eingehe. Weil das Durchschnittsentgelt deutlich ansteige, ergebe sich unter dem Strich trotz sinkender Rentenversicherungsbeiträge ein leichter Anstieg der Alterskassenbeiträge.


Zuschlag für Pflegeversicherung steigt


Der Beitrag in der Pflegeversicherung ist zu Beginn dieses Jahres von 2,05 % auf 2,35 % angestiegen. Erforderlich geworden ist die Erhöhung aufgrund von Leistungserhöhungen in der Pflegeversicherung. Damit stehen den höheren Beiträgen auch höhere Leistungen gegenüber. Mehr: Beiträge steigen; mehr Geld für Pflegebedürftige auch in der Landwirtschaft (24.12.2014)

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