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Hof durchsucht: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Günther Felßner

Gegen Günther Felßner, den Vizepräsidenten des Bayerischen Bauernverbandes, wird wegen des Verdachts des unerlaubten Ableitens von Abwässern in ein Wasserschutzgebiet ermittelt. Die Kripo hat vergangene Woche den Hof und das Privathaus durchsucht und Unterlagen beschlagnahmt.

Lesezeit: 5 Minuten

Gegen Günther Felßner, den Vizepräsidenten des Bayerischen Bauernverbandes, wird wegen des Verdachts des unerlaubten Ableitens von Abwässern in ein Wasserschutzgebiet ermittelt. Laut einem Bericht in der Fränkischen Landeszeitung hat die Kripo vergangene Woche den Hof und das Privathaus des 50-Jährigen im Laufener Ortsteil Günthersbühl durchsucht und Unterlagen beschlagnahmt.

 

Es bestehe laut Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth  der Verdacht, dass Felßner, der über 120 Milchkühe hält, jahrelang über ein unterirdisches Rohrsystem mit landwirtschaftlichen Abwässern vermischtes Oberflächenwasser in ein benachbartes Waldgrundstück abgeleitet hat. Dafür spreche die Konstruktion der Ableitung, zitiert die Zeitung die Ermittler. Ein Folge davon könnten Schäden an den Bäumen des Nachbarn sein. Ein Sachverständiger soll das jetzt überprüfen.

 

Brisant ist das Ganze deshalb, weil das Areal wohl in einem Wasserschutzgebiet liegt. Deshalb seien jetzt auch umfangreiche Untersuchungen des Grundwassers angelaufen. Unter anderem sind jetzt die Wasserprotokolle der letzten 20 Jahre angefordert. Hier will man sich die Nitratwerte genauer ansehen. Begleitend werden Bodenproben gezogen. Die Staatsanwaltschaft geht von „Vorsatz“ und „begründetem Anfangsverdacht“ aus. Schreibt die Landeszeitung weiter. Erste Ergebnisse hätten erhöhte Konzentrationen von Ammonium und E-Coli-Bakterien gezeigt.

 

Auslöser der Ermittlungen soll eine anonyme Anzeige gewesen sein, offenbar aus der Nachbarschaft, wie der Artikel in der Landeszeitung nahelegt. Felßner soll das Vorhandensein des Rohrsystems bereits gegenüber der Pegnitz-Zeitung bestätigt haben. Auch habe er in der Tat Wasser auf das Nachbargrundstück abgeleitet. Das soll aber kein Güllewasser, sondern ausschließlich Regenwasser gewesen sein. Ihm sei nicht bewusst gewesen, dass durch die Versickerung rechtlich andere Vorschriften gelten. Dass das abgeleitete Oberflächenwasser mit Rückständen etwa von Reifen verunreinigt sei, sei möglich. „Aber ich schließe aus, dass durch dieses Wasser Bäume geschädigt wurden“, sagte er der Zeitung.

 

Seine Silage sei sehr trocken, da würden sich kaum Sickersäfte bilden. Den Fund von E-Coli in Bodenproben könne er sich nicht erklären. Die Güllegrube sei abgedichtet, dass hätte auch die Untersuchung der Behörden vor Ort ergeben. Das Landratsamt sieht das aber offenbar anders: So habe man Felßner Ende 2014 mitgeteilt, dass er keinen ausreichenden Behälter für die Ableitung seiner Sickersäfte besitze. Auflage sei damals gewesen, das entsprechend nachzurüsten.  2015 sei der Landwirt der Aufforderung dann nachgekommen. Laut der Behörde habe der gebaute Schacht aber gehäuft Probleme gemacht und soll u.a. einmal übergelaufen sein. Dies bestreitet Felßner.


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Folgende Erklärung sandte uns Felßner am Donnerstag zu:


Persönliche Erklärung Günther Felßner                                                                                                       

 

"Sehr geehrte Damen und Herren,

 

es ist mir ein großes Anliegen, Ihnen zum laufenden Ermittlungsverfahren, das wegen einer anonymen Anzeige im Moment gegen mich läuft, einige Fakten an die Hand zu geben:

 

Am Buß- und Bettag kam es auf meinem Betrieb zu einer richterlich angeordneten Haus- und Stalldurchsuchung. Zur Last gelegt wird mir

  • ich würde über Rohrleitungen Gülle und ähnliche Abfälle in ein Nachbargrundstück ableiten,
  • dadurch hätten sich nach Gülle riechenden Rinnsale über mehrere 1.000 m² hangabwärts ausgebereitet, die bis zu einem 200 m bis 300 m entfernten Bach führten,
  • dort sei auch ein Trinkwasserbrunnen der Laufer Stadtwerke,
  • durch die Ableitung sei im Bereich des Baches Schaumbildung festgestellt worden und
  • in dem Zwischengrundstück ein Buchenwald abgestorben.
  • Das Wasser in den Rinnsalen, insbesondere am Bach, würde massive Verunreinigungen mit E. coli Bakterien sowie massive Überschreitungen der Ammoniumgrenzwerte der Trinkwasserverordnung aufweisen.
Bei der Haus- und Stalldurchsuchung wurde bestätigt, dass meine Gülle ausschließlich in die Güllegrube läuft. Diese ist, wie der Stall und die Güllekanäle auch, ordnungsgemäß errichtet. Selbst wenn, was nicht der Fall ist, Gülle auslaufen würde, könnte sie aufgrund der Geländeform nicht in das angeblich betroffene Nachbargrundstück laufen.

 

Die Berichterstattung, dass ein Silosickersaftbehälter von uns nicht ordnungsgemäß betrieben bzw. regelmäßig entleert wurde, ist falsch. Nachdem dieser Vorwurf nicht belegt werden konnte, sucht die Polizei zwischenzeitlich Zeugen für diesen anonymen Vorwurf. Soeben hat mir das Landratsamt selbst nochmal ausdrücklich bestätigt, dass von dortiger Seite dieser Vorwurf nicht kommt.

 

Von meinem Betrieb läuft ausschließlich Oberflächenwasser aus Rohrleitungen in das betreffende Nachbargrundstück. Das Wasserwirtschaftsamt wollte, dass ich durch dieses Nachbargrundstück das Oberflächenwasser über eine Leitung mit vorgeschaltetem Absetzbecken in den betreffenden Bach ableite, was es sicher nicht gefordert hätte, wenn es sich dabei irgendwelche Probleme hätte vorstellen können. Zunächst war der Grundeigentümer mit der Durchleitung einverstanden und es lag dem Landratsamt ein dementsprechendes Entwässerungskonzept vor. Zu meiner Überraschung entzog mir vor kurzem der Grundeigentümer die Erlaubnis zum Durchleiten. Daraufhin habe ich umgehend ein Planungsbüro beauftragt und in Abstimmung mit dem Landratsamt erneut ein Alternativkonzept erstellen lassen, das fristgerecht an das Landratsamt ging und dort zurzeit geprüft wird.

 

Ich lege großen Wert auf die Feststellung, dass die mir zur Last gelegten Verunreinigungen (s. oben) durch Oberflächenwasser keineswegs hervorgerufen werden können.

 

Außerdem verweise ich auf die Feststellung des Geschäftsführers der Laufer Stadtwerke, wonach aus dem erwähnten Trinkwasserbrunnen seit Ende der 90er Jahre kein Trinkwasser mehr ins Laufener Netz eingespeist wird, der Brunnen vielmehr abgeschaltet ist und bei den jährlichen Überprüfungen des Brunnenwassers keine auffälligen Werte festgestellt wurden.

 

Der ganze Vorgang ist für mich und meine Familie äußerst belastend. Ich hoffe auf eine schnelle und zügige Klärung der Angelegenheit. Alles, was ich zur Aufklärung beitragen kann, werde ich vollumfänglich tun; insbesondere weil die erhobenen Anschuldigungen für mich in keiner Weise nachvollziehbar sind.

 

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Günther Felßner"

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