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Hofabgabeklausel bleibt trotz Änderungen kontrovers

Der Bundestag beschließt am Donnerstag eine Neuregelung der Hofabgabeklausel. Künftig müssen danach nur noch rund ein Drittel der Landwirte zwingend ihren Betrieb abgeben, um Rente aus der Alterssicherung der Landwirte zu erhalten. Die Diskussion über die Maßgabe wird trotzdem anhalten.

Lesezeit: 4 Minuten

Der Bundestag beschließt am Donnerstag eine Neuregelung der Hofabgabeklausel. Künftig müssen danach nur noch rund ein Drittel der Landwirte zwingend ihren Betrieb abgeben, um Rente aus der Alterssicherung der Landwirte zu erhalten. Die Diskussion über die Maßgabe wird trotzdem anhalten.


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Das Hofabgabeerfordernis bleibt als Sonderregelung für den Rentenbezug von Landwirten aus der Alterssicherung der Landwirte (AdL) erhalten. Der Bundestag wird am Donnerstag im Plenum über weitreichende Neuerungen für den Bezug von Rente aus der AdL entscheiden. Nach Informationen von top agrar wird der Gesetzentwurf den Abgeordneten wohl ohne weitere Änderungen zur Abstimmung vorgelegt werden. Die von Agrarpolitikern aus der CSU und der SPD geforderten Erleichterungen für den Rentenbezug bei einer  teilweisen Erwerbsminderung des abgebenden Landwirts sind in der CDU/CSU-Fraktion nicht mehrheitsfähig.


Nur noch Minderheit von Hofabgabeklausel betroffen


Die Neuregelungen im Gesetz werden die Probleme von Landwirten mit der Hofabgabeklausel in großem Stil entschärfen. „Für 64 Prozent der Betriebe wird das Hofabgabeerfordernis mit Inkrafttreten der Regelung zum Jahresanfang 2016 sehr einfach erfüllbar und damit faktisch abgeschafft“, erläuterte der stellvertretende Leiter des Thünen-Instituts (TI) für Ländliche Räume, Peter Mehl, Anfang der Woche in einer Anhörung zum Thema im Bundestag. Bisher war die Regelung hingegen für 61 Prozent der Betriebe relevant. Damit wird das Festhalten an der Hofabgabeklausel nur noch für eine Minderheit Auswirkungen auf den Rentenbezug haben.


Übergabe an Ehegatten möglich


Die Änderungen auf die sich CDU/CSU und SPD einigen konnten, sollen kostenneutral sein. Landwirte haben künftig die Wahl, ob sie statt an Dritte den Betrieb auch an den Ehegatten abgeben oder in ein Gemeinschaftsunternehmen einbringen. Auch können sie künftig knapp 8 ha Acker- und Grünland statt bisher 2 ha zurückbehalten, ohne ihre Rente aus der AdL zu gefährden. Die dritte Veränderung ist ein Rentenzuschlag, falls die Betriebsaufgabe erst einige Jahre nach dem 65. Lebensjahr erfolgt.


Agrarstrukturelle Wirkung angezweifelt


Auch nach der Verabschiedung der Änderungen der Hofabgabeklausel werden die Diskussionen über diese Sonderregelung beim Rentenbezug für Landwirte nicht abbrechen, prognostizierte der Sachverständige Mehl. Man werde sich in Zukunft nur noch „sehr bedingt auf die agrarstrukturellen Wirkungen des Hofabgabeerfordernisses berufen können, um dessen Beibehaltung für die verbleibenden 21 Prozent der Betriebe zu rechtfertigen“, schreibt Mehl in seiner Stellungnahme. Des Weiteren gab er zu bedenken, dass es künftig eine Ungleichbehandlung nach Familienstand geben wird. Das werde weiterhin zu kontroversen Diskussionen führen, schlussfolgerte Mehl.


Lücke zwischen aktiven und berenteten Landwirten wächst


Zu Bedenken gibt der Rentenexperte auch, dass die Hofabgabeklausel das System der Alterssicherung der Landwirte schwächt. Es sei zu vermuten, dass Landwirte noch stärker danach strebten, aus der AdL auszusteigen, um sich im Rentenalter die Option der Weiterbewirtschaftung offen zu halten, heißt es in der Stellungnahme weiter. Das würde das Verhältnis von aktiven in die AdL einzahlenden Landwirten und AdL-Rentnern weiter auseinander driften lassen. „Das könnte dazu führen, dass die Eigenständigkeit des Systems von den politisch Verantwortlichen zunehmend auf den Prüfstand gestellt wird“, mahnt Mehl an. Letztendlich kritisiert Mehl, dass es mit der Veränderung keine Vereinfachung bei der Alterssicherung der Landwirte geben wird.


Weg frei zum Inkrafttreten 2016


Mit der Abstimmung im Bundestag am Donnerstag ist der Weg für die Neugestaltung der Hofabgabeklausel frei. Der Bundesrat ist für das Gesetz nicht zustimmungsberechtigt. Folglich wird auch seine ablehende Stellungnahme zu dem Gesetz keine Auswirkungen haben. Damit wird das Gesetz wohl am 1. Januar 2016 in Kraft treten. Die Große Koalition aus CDU/CSU und SPD erfüllt mit der Neuregelung der Hofabgabeklausel eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertag von 2013. Die Opposition aus Grünen und Linken hatte während der Beratungen im Bundestag für eine Abschaffung der Hofabgabeklausel bei der Alterssicherung der Landwirte plädiert.

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