In der Diskussion um die die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2020 ist EU-Agrarkommissar Phil Hogan Befürchtungen der Mitgliedstaaten entgegengetreten, es werde dabei zu einer Renationalisierung kommen.
Die EU-Agrarpolitik solle auch weiterhin eine „gemeinsame Politik“ bleiben, betonte der Ire. Seine Behörde werde dies durch eine intensive Prüfung und Überwachung der von den EU-Staaten zu erstellenden Strategiepläne sicherstellen.
Auch die von mehreren Mitgliedstaaten kritisierte Konditionalität der Ersten Säule verteidigte der Agrarkommissar. Diese sei allein schon zur Sicherstellung gleicher Ausgangsbedingungen notwendig; zudem könnten Maßnahmen im Klima- und Umweltschutz angesichts der steigenden weltweiten Herausforderungen kaum hoch genug sein, gab der Ire zu bedenken.
Indes betonte der Staatssekretär im Bundeslandwirtschaftsministerium Dr. Hermann Onko Aeikens im Gespräch mit AGRA-EUROPE, dass aus deutscher Sicht zuallererst ein Abbau der Bürokratie notwendig sei. Des Weiteren wolle die Bundesregierung in den weiteren Verhandlungen eine fakultative Ausgestaltung der Obergrenze und Degression der Direktzahlungen erreichen. Auch was die Definition des echten Landwirts sowie die geplante Einführung von Risikomanagementinstrumenten angeht, forderte der CDU-Politiker Wahlfreiheit für die Mitgliedsländer.
Deutschland: Gekoppelte Beihilfen abschaffen
Zudem warnte Aeikens vor der Gefahr, dass mit Einführung der nationalen Strategiepläne ein Wettbewerb um die niedrigsten Standards eröffnet werden könnte. Dies müsse die EU-Kommission durch die Setzung klarer Leitplanken verhindern. Ferner sprach sich der Staatsekretär für die Abschaffung der noch von mehreren Mitgliedsländern genutzten gekoppelten Beihilfen und generell eine stärkere Marktorientierung aus. Besonders wichtig sei auch ein Mehr an Flexibilität beim neuen Umsetzungsmodell.
Polen wollen mehr Geld
Derweil machte Polens Delegation in Luxemburg erneut auf die unterschiedliche Höhe der Direktzahlungen aufmerksam. Sie forderte eine „deutlichere“ Angleichung der Gelder zwischen den Mitgliedstaaten als von der Kommission vorgeschlagen. Warschau tritt zudem für eine Übergangszeit zu Beginn der GAP nach 2020 ein. Diese sei notwendig, um eine reibungslose und erfolgreiche Umsetzung des neuen Umsetzungsmodells zu gewährleisten und die Landwirte und Behörden entsprechend vorzubereiten.
Unterstützung erhielt Polen bei dieser Forderung von Paris. Frankreichs Delegationsleiter machte eine Übergangsphase zur Bedingung seines Landes, um der gesamten Reform zustimmen zu können. Es müsse sichergestellt werden, dass es wegen des neuen Umsetzungsmodells nicht zu Unterbrechungen der Zahlungen an die Landwirte komme.