Nach fünf Jahren hat das Verfahren um den Dioxin-Skandal am Dienstag sein Ende gefunden. Das Landgericht Oldenburg urteilte, dass die Beschuldigten, zwei ehemalige Geschäftsführer eines Futtermitelbetriebs in Damme (Landkreis Vechta), wegen Verletzung der Sorgfaltspflichten jeweils 1.000 beziehungsweise 3.000 Euro Bußgeld zahlen müssen.
Wie der NDR dazu berichtet, sollen sie belastetes Material wissentlich weiterverarbeitet und damit dioxinverseuchtes Futter ausgeliefert haben. Das Gericht bestätigte damit ein Urteil des Amtsgerichts Vechta vom November 2014 und wies die Berufungen von Verteidigung und Staatsanwaltschaft zurück.
In seiner Urteilsbegründung sagte der Richter, dass die Geschäftsführer schon beim ersten Hinweis hätten handeln und prüfen müssen, ob auch sie von den dioxinverseuchten Lieferungen betroffen waren, sol der NDR weiter. Mit der Unterlassung hätten die Männer ihre Pflichten als Geschäftsführer verletzt: einer vorsätzlich, weil er für die technischen Umsetzung zuständig war, der andere fahrlässig, weil er allgemein als Geschäftsführer die Mitverantwortung trug. Sie hätten die Futterkäufer informieren und das verunreinigte Futter zurückrufen müssen. Das Gericht sieht in dem Verhalten der beiden Angeklagten allerdings keine Straftat, sondern nur eine Ordnungswidrigkeit.
Ob die juristische Aufarbeitung des Dioxin-Skandals nun tatsächlich beendet ist, ist noch offen. Beide Seiten haben die Möglichkeit, das Urteil anzufechten.
Das erste Gerichtsverfahren war Anfang vergangenen Jahres geplatzt, nachdem das Gericht einen Befangenheitsantrag gegen die Richterin als begründet angesehen hatte. Im Oktober 2015 war der Prozess dann neu gestartet.