Landwirt ist nicht gleich Landwirt – zumindest nicht vor dem Grundstückverkehrsgesetz. Denn dieses untersagt sowohl Nicht-Landwirten den Kauf von landwirtschaftlichen Flächen als auch Landwirten, die Flächen fernab ihres eigenen Betriebs erwerben wollen. Das bestätigte jetzt nochmals das Oberlandesgericht Brandenburg (Az.: 5 W (Lw) 7/15).
Ein Landwirt aus Baden-Württemberg wollte rund 7,5 ha teils landwirtschaftliche, teils forstwirtschaftliche Fläche in Brandenburg erwerben. Doch die Genehmigungsbehörde versagte den Kauf.
Zu Recht, wie die brandenburgischen Richter bestätigten: Da sein Betrieb ca. 500 km entfernt liege, könne der Kauf nur dann genehmigt werden, wenn der Landwirt ein Betriebskonzept vorlege, das konkret aufzeigt, wie er mithilfe dieser Flächen in absehbarer Zeit eine mindestens leistungsfähige Nebenerwerbslandwirtschaft vor Ort aufbauen wolle. Das gehe aber allein schon deshalb nicht, weil die Flächen bis 2024 verpachtet sind, so das Oberlandesgericht.
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