Die Bundesregierung rechnet mit einem weiter anhaltenden Rückgang der Beitragszahler in der Alterssicherung der Landwirte (AdL). Wie dem alle vier Jahre vorzulegenden Lagebericht über die AdL 2017 zu entnehmen ist, geht die Regierung in ihren Modellrechnungen in einer mittleren Variante von einem Rückgang der Zahl der Versicherten bis zum Jahr 2027 um jährlich rund 3,7 % und insgesamt um rund 63 000 Personen aus.
Zum Stichtag 30. Juni 2017 lag die Zahl der Versicherten in der Alterssicherung bei knapp 200 300. Die Beiträge in der AdL steigen den Berechnungen zufolge im Westen von derzeit 241 Euro im Monat bis 2023 auf 285 Euro im Monat und anschließend bis 2027 auf monatlich 353 Euro.
Für Ostdeutschland erwartet die Bundesregierung einen Anstieg von derzeit 216 Euro auf 278 Euro bis 2023. Ab 2025 ist der Alterskassenbeitrag zwischen Ost und West gleich.
Mit dem Anstieg der Beiträge steigt in den kommenden Jahren auch der vom Bund gewährte Beitragszuschuss. Weiter abnehmen wird der Rentenbestand in der AdL. Die Bundesregierung veranschlagt den Rückgang in den kommenden zehn Jahren auf 1 % pro Jahr. Gleichzeitig steigen jedoch die Rentenausgaben bis 2027 aufgrund künftiger Rentenanpassungen um durchschnittlich 0,5 % im Jahr. Im Ergebnis fällt der Zuwachs der Rentenausgaben stärker aus als der Zuwachs der Beitragseinnahmen.
Für den Bund, der im Rahmen der Defizitdeckung die Differenz zwischen den Einnahmen und den Ausgaben der AdL übernimmt, resultieren daraus bis 2021 zusätzliche Ausgaben von 124 Mio Euro. Der Bundeszuschuss wird damit in vier Jahren rund 2,4 Mrd Euro erreichen und sich in den Folgejahren auf diesem Niveau stabilisieren.
Regelaltersrenten im Schnitt bei 476 Euro
Wie aus dem Lagebericht weiter hervorgeht, wurden zum 30. Juni 2017 rund 380 000 Altersrenten gezahlt, davon 199 000 an Männer und 181 000 an Frauen. In 38 000 Fällen wurden Erwerbsminderungsrenten gewährt. Insgesamt ist die Zahl der Versichertenrenten gegenüber 2013 damit leicht zurückgegangen.
Gestiegen ist im selben Zeitraum hingegen der Anteil der Renten, die von Frauen bezogen werden, und zwar um 12,5 %. Die Bundesregierung führt das auf die Einführung der eigenständigen Ehegattensicherung zum 1. Januar 1995 zurück, in deren Folge es inzwischen zunehmend zu Rentenzahlungen komme. Die durchschnittliche Höhe der Regelaltersrenten betrug zum 30. Juni dieses Jahres 476 Euro monatlich für Unternehmer und 270 Euro für Ehegatten. Die Erwerbsminderungsrenten lagen im Schnitt bei 422 Euro, die vorzeitigen Altersrenten bei 343 Euro.