Verschärfte Vorgaben für Erntearbeiten in Mecklenburg-Vorpommern: Wer in dem Bundesland bei ausgerufener Waldbrandgefahrenstufe vier oder fünf ein Feld mit Mähdruschfrüchten aberntet, das weniger als 50 m vom Waldrand entfernt liegt, muss jetzt einen 6 m breiten Wundstreifen anlegen.
Bislang war ein 2 m breiter Streifen vorgeschrieben, und das auch nur für Getreidefelder. Die entsprechende Änderung der Waldbrandschutzverordnung des Bundeslandes ist am vergangenen Samstag (4.8.) in Kraft getreten.
Als Wundstreifen ist demnach eine Fläche definiert, auf der es durch Bodenbearbeitung keinerlei brennbares Material gibt. Er sei vom Landwirt unmittelbar nach Anschnitt des Feldes anzulegen. Wie das Landwirtschaftsministerium im Vorfeld mitteilte, wird mit der Änderung nach den Erfahrungen in den zurückliegenden Wochen dem Erfordernis nach einem wirksameren Schutz des Waldes vor Feldbränden entsprochen.
Aufgrund der extremen Trockenheit sei es in Mecklenburg-Vorpommern in diesem Sommer nämlich schon zu 33 Waldbränden gekommen. Dabei hätten sich Erntearbeiten auf Getreide- und Rapsbeständen als Gefahrenquelle herausgestellt.