Der oberste Gerichtshof in Indien hat ein von der Regierung erlassenes Verkaufsverbot für Rinder zum Zwecke der Schlachtung für unzulässig erklärt. Dieses war Ende Mai von Premierminister Narendra Modi für alle Viehmärkte im Land mit der Begründung verfügt worden, die Tiere schützen zu wollen. Lediglich der Handel mit Zucht- oder Zugtieren sowie zur Milchproduktion sollte noch erlaubt sein.
Da nahezu alle Schlachttiere über die Lebendviehmärkte vertrieben werden, hätte dies für die indische Rindfleisch- und Lederindustrie sowie die mehrheitlich in diesen Branchen arbeitenden Muslime praktisch das wirtschaftliche Aus bedeutet.
Das oberste Gericht begründete nun sein Urteil auch mit den schweren wirtschaftlichen Folgen des Handelsverbots, welches „den Lebensunterhalt von Menschen nicht betreffen darf“. Es bestätigte zudem ein Urteil aus dem Bundesstaat Tamil Nadu, wo ein Gericht bereits Ende Mai festgestellt hatte, dass das Regierungsverbot das Recht auf den freien Willen der Menschen verletze.
Nach der Entscheidung des obersten Gerichtshofs kündigte die indische Regierung an, den Gesetzentwurf zu überarbeiten. Beobachter halten es für möglich, dass der Handel mit den „nicht heiligen Büffeln“ zu Schlachtzwecken von der Verbotsregelung ausgenommen wird.
Büffelfleisch ist mit Abstand das wichtigste Produkt im indischen Rindfleischexport. Dieser belief sich im vergangenen Jahr auf rund 1,3 Mio t im Wert von etwa 3,4 Mrd Euro. Hinzu kommen umfangreiche Exporte von Leder und daraus hergestellten Produkten. Das nahezu in allen indischen Bundesstaaten bestehende Verbot der Kuhschlachtungen, dessen Missachtung teilweise mit langen Haftstrafen geahndet wird, bleibt von dem aktuellen Urteil unberührt.