Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Sonstiges

Stilllegung 2024 Agrardiesel-Debatte Bürokratieabbau

News

Initiative Tierwohl: Registrierung für Geflügelhalter startet

Am 1. Juli startet das Registrierungsverfahren der Initiative Tierwohl für geflügelhaltende Betriebe.

Lesezeit: 4 Minuten

Am 1. Juli startet das Registrierungsverfahren der Initiative Tierwohl für geflügelhaltende Betriebe. Nach Schweinehaltern können sich dann auch geflügelhaltende Landwirte für die Initiative Tierwohl anmelden, die in ihren Hähnchen- oder Putenmastbetrieben eine tiergerechtere und nachhaltigere Fleischerzeugung praktizieren möchten, teilt die Gesellschaft zur Förderung des Tierwohls in der Nutztierhaltung mit.


Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Bei der Initiative Tierwohl können sich alle Hähnchen- und Putenmastbetriebe registrieren, die QS-zertifiziert sind – dies umfasst sowohl Landwirte aus Deutschland als auch aus dem Ausland. Um sich anzumelden, müssen interessierte Geflügelmäster zunächst einen von der Initiative Tierwohl zugelassenen landwirtschaftlichen Bündler ihrer Wahl mit der Registrierung ihres Betriebes beauftragen.


Neben allgemeinen Angaben wie der VVVO-Nummer und der Produktionsart ist bei der Anmeldung vor allem das angestrebte Umsetzungsdatum der Kriterien wichtig. Alle Dokumente zur Registrierung sowie eine Liste sämtlicher zugelassenen Bündler stehen auf der Website der Initiative Tierwohl www.initiative-tierwohl.de zum Download bereit.

 

Die erste Registrierungsphase für geflügelhaltende Landwirte läuft vom 1. bis zum 28. Juli 2015. Innerhalb dieses vierwöchigen Zeitraumes spielt der Zeitpunkt der Registrierung keine Rolle. Ausschlaggebend für die Aufnahme in die Initiative Tierwohl ist stattdessen das Datum, bis zu dem die Landwirte die Tierwohlkriterien umsetzen. Vorerst können nur Betriebe berücksichtigt werden, die dies innerhalb einer bestimmten Frist tun: Bei Hähnchenmastbetrieben muss das Umsetzungsdatum zwischen dem 1. Oktober 2015 und dem 15. Januar 2016 liegen, bei Putenmastbetrieben zwischen dem 1. Oktober 2015 und dem 15. April 2016.

 

Für geflügelhaltende Betriebe stehen bei der Initiative Tierwohl vier separate Etats bereit – jeweils einer für inländische Hähnchenmastbetriebe, ausländische Hähnchenmastbetriebe, inländische Putenmastbetriebe sowie ausländische Putenmastbetriebe. Nach Ende der ersten Registrierungsphase wird zunächst geprüft, ob die jeweiligen finanziellen Mittel ausreichen, um alle registrierten geflügelhaltenden Betriebe für die Initiative Tierwohl zuzulassen.


Sollten mehr Landwirte teilnehmen wollen, als Mittel zur Verfügung stehen, wird das Losverfahren bestimmen, welche Betriebe innerhalb der jeweiligen Kategorie – Hähnchen- oder Putenmast, In- oder Ausland – zur Auditierung zugelassen werden. Ab August erhalten die registrierten Tierhalter über ihre Bündler eine Information darüber, ob sie zur Auditierung zugelassen sind.


Regelmäßige Kontrollen der Kriterien


Ist ein Landwirt zugelassen, erfolgt die Kontrolle seines Betriebes durch eine unabhängige Zertifizierungsstelle. Im Rahmen eines Erstaudits prüft diese, ob die Tierwohlkriterien ordnungsgemäß umgesetzt wurden. Die Erstaudits für geflügelhaltende Betriebe starten ab Oktober 2015. Erst bei Bestehen ist der Tierhalter in der Initiative Tierwohl anspruchsberechtigt. Regelmäßige, unangekündigte Folgeaudits stellen die dauerhafte Einhaltung der Kriterien sicher. Diese kontinuierliche Überprüfung kann auch im Rahmen der QS-System- oder Spotaudits erfolgen.

 

Im Gegensatz zu den schweinehaltenden Betrieben müssen geflügelhaltende Landwirte alle vorgegebenen Kriterien aus dem Katalog erfüllen. Dies sind zunächst für Hähnchenmastbetriebe fünf, für Putenmastbetriebe sechs Grundanforderungen, die beispielsweise Kriterien zu Herkunft und Vermarktung oder Überwachung und Pflege der Tiere umfassen. Darüber hinaus müssen auch alle teilnehmenden Betriebe beide Wahlpflichtkriterien erfüllen, die den Tieren zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten und ein vergrößertes Platzangebot sichern. Die Übersicht der Kriterien steht ebenfalls auf der Website der Initiative Tierwohl zur Verfügung.

 

Finanziert wird der Mehraufwand für die Tierhalter durch die Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels, die an der Initiative Tierwohl teilnehmen. Diese führen für die seit Januar 2015 verkaufte Ware vier Cent pro Kilogramm Schweine- und Geflügelfleisch sowie Wurst ab.


Die Gesellschafter der Initiative sind:


  • Bundesverband der Deutschen Fleischwarenindustrie e.V.
  • Deutscher Bauernverband e.V.
  • Deutscher Raiffeisenverband e.V.
  • Handelsvereinigung für Marktwirtschaft e.V.
  • Verband der Fleischwirtschaft e.V.
  • Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft e.V.

Die Initiative Tierwohl wird derzeit von folgenden Unternehmen finanziert:

Unternehmensgruppe ALDI NORD // Unternehmensgruppe ALDI SÜD // EDEKA Zentrale und die Regionalgesellschaften EDEKA Handelsgesellschaft Nord, EDEKA Minden-Hannover, EDEKA Handelsgesellschaft Rhein-Ruhr, EDEKA Nordbayern-Sachsen-Thüringen, EDEKA Handelsgesellschaft Südbayern, EDEKA Handelsgesellschaft Südwest // Kaiser’s Tengelmann // Kaufland // Lidl Deutschland // Netto Marken-Discount // Penny-Markt GmbH // real,- SB- Warenhaus GmbH // REWE Group: REWE-Markt GmbH und REWE Dortmund Großhandel eG

Die Redaktion empfiehlt

top + Letzte Chance: Nur noch bis zum 01.04.24

3 Monate top agrar Digital + 2 Wintermützen GRATIS

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.