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Investitionsförderung MV: Mehr Anträge als Mittel

Der nahtlose Anschluss der Investitionen im Agrarbereich hin zu mehr Tierartgerechtigkeit sowie Klima- und Umweltschutz im Übergangsjahr 2014 ist in Mecklenburg-Vorpommern laut Ministerium gelungen. Die meisten Anträge stammen aus dem Milchviehbereich. Hier gehts um die Erweiterung der Güllelagerkapazitäten.

Lesezeit: 2 Minuten

Nach Aussage des Agrarministeriums von Mecklenburg-Vorpommern ist der nahtlose Anschluss der Investitionen im Agrarbereich hin zu mehr Tierartgerechtigkeit sowie Klima- und Umweltschutz im Übergangsjahr 2014 gelungen. Die Bauern hätten die Übergangsförderung bis zum tatsächlichen Start der neuen Förderperiode ab 2015 sehr gut angenommen. „Das zeigt, dass die Landwirtschaft nach wie vor zuversichtlich in die Zukunft investiert“, unterstrich Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus.


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Die überwiegende Zahl der Anträge – nämlich 46 – stammen aus dem Milchviehbereich. Sie umfassen vor allem Modernisierungsmaßnahmen und die schon genannten Güllelagerkapazitäten. Die anderen Anträge kommen aus dem Gemüse- oder Kartoffelanbau bis hin zur Pferdehaltung. Seit 2014 können Junglandwirte im Rahmen des AFP einen Extra-Bonus beantragen. Den erhalten in diesem Jahr 5 junge Leute vor dem vollendeten 40. Lebensjahr.


Mehr als 60 Anträge über ca. 10 Mio. Euro Fördermittel wurden im Rahmen des Agrarinvestitionsförderprogramms (AFP) gestellt, die insgesamt ein Investitionsvolumen von ca. 39 Mio. € auslösen. „Das sorgt für ungebremste Beschäftigung der damit in Verbindung stehenden Dienstleistungen im ländlichen Raum – von Beratern über Architekten und Baubetreuer bis hin zu den zahlreichen Handwerksfirmen. Das ist Wirtschaftsstrukturpolitik für klein- und mittelständische Unternehmen“, hob der Minister hervor.


Eine Besonderheit dieses Jahr sind die Fördermöglichkeiten zur Schaffung von 9 Monaten Güllelagerkapazität. Diese Vorhaltezeit wird nach der Novellierung der bundesdeutschen Düngeverordnung zwingend erforderlich sein, auch um Strafzahlungen an die EU-Kommission zu vermeiden. „Manchmal muss man die Landwirte vorausschauend zu ihrem Glück zwingen. Daher haben wir die 9 Monate Güllelagerkapazität als Fördervoraussetzung festgelegt“, führte Dr. Backhaus aus.


Ebenso gelten im AFP Vorgaben, die über die rechtlichen Mindeststandards im Umwelt- und Tierschutzbereich hinausgehen. Außerdem sind weiterhin 2 Großvieheinheiten als Grenze für den maximalen Viehbesatz pro Hektar festgelegt.


„Wir wollen eine bäuerliche, bodengebundene Landwirtschaft mit unserem Programm unterstützen. Interessant ist dabei, dass Niedersachsen unsere Grundsätze nun übernommen hat. Das zeigt, dass wir hier in Mecklenburg-Vorpommern zukunftsweisende Politik machen“, erklärte der Minister.

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