Juristischen Personen gehört immer mehr Land in den neuen Bundesländern. Der Anteil stieg von unter 5 % im Jahr 1999 auf gut 15 % im Jahr 2016 an. Überregional aktive Investoren kaufen besonders in Mecklenburg-Vorpommern ein.
Juristischen Personen gehört immer mehr Land in den neuen Bundesländern. Der Anteil stieg von unter 5 % im Jahr 1999 auf gut 15 % im Jahr 2016 an. Überregional aktive Investoren kaufen besonders in Mecklenburg-Vorpommern ein. Hier gehören ihnen bereits 34 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche, in Brandenburg sind es 29 % (s. Grafik), so Andreas Tietz im „Thünen-Report 52“ zum Thema „Überregional aktive Kapitaleigentümer in ostdeutschen Agrarunternehmen – Entwicklungen bis 2017“.
Einbezogen in die Studie waren 853 Unternehmen aus zehn Fallregionen. Ein Ergebnis: Die per „share deal“ erworbene Fläche wächst.
„Share deal“ bedeutet, dass Investoren Flächen nicht direkt auf dem Bodenmarkt kaufen, sondern in Anteile von Unternehmen investieren, die Land besitzen. Seit 2007 wechselten so knapp 28 500 ha auf neue Kapitaleigentümer über. Die Krux dabei: Das Grundstückverkehrsgesetz, das den Verkauf landwirtschaftlicher Fläche unter staatliche Kontrolle stellt, greift im Fall des „share deals“ nicht. So können Großinvestoren besonders gut im Osten „durch die Hintertür“ einsteigen: Denn während in Westdeutschland 99 % der Unternehmen von natürlichen und nur knapp 1 % von juristischen Personen bewirtschaftet werden, liegt das Verhältnis im Osten bei 50 : 50.
Durch den Anteilskauf, so Tietz, verliere das Grundstückverkehrsgesetz insbesondere im Osten weiter an Effektivität und es wachse die Gefahr, dass dessen Legitimität infrage gestellt wird.
top agrar meint: Das alte Grundstückverkehrsgesetz kann die Agrarstruktur immer weniger schützen. Neue Fassungen zu finden, ist offenbar schwer, wie die bisherigen Bemühungen der Bundesländer zeigen. Höchste Zeit also für neue Wege – inklusive der Klärung der Frage, welche Agrarstruktur in Deutschland überhaupt für schützenswert gehalten wird!
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Juristischen Personen gehört immer mehr Land in den neuen Bundesländern. Der Anteil stieg von unter 5 % im Jahr 1999 auf gut 15 % im Jahr 2016 an. Überregional aktive Investoren kaufen besonders in Mecklenburg-Vorpommern ein. Hier gehören ihnen bereits 34 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche, in Brandenburg sind es 29 % (s. Grafik), so Andreas Tietz im „Thünen-Report 52“ zum Thema „Überregional aktive Kapitaleigentümer in ostdeutschen Agrarunternehmen – Entwicklungen bis 2017“.
Einbezogen in die Studie waren 853 Unternehmen aus zehn Fallregionen. Ein Ergebnis: Die per „share deal“ erworbene Fläche wächst.
„Share deal“ bedeutet, dass Investoren Flächen nicht direkt auf dem Bodenmarkt kaufen, sondern in Anteile von Unternehmen investieren, die Land besitzen. Seit 2007 wechselten so knapp 28 500 ha auf neue Kapitaleigentümer über. Die Krux dabei: Das Grundstückverkehrsgesetz, das den Verkauf landwirtschaftlicher Fläche unter staatliche Kontrolle stellt, greift im Fall des „share deals“ nicht. So können Großinvestoren besonders gut im Osten „durch die Hintertür“ einsteigen: Denn während in Westdeutschland 99 % der Unternehmen von natürlichen und nur knapp 1 % von juristischen Personen bewirtschaftet werden, liegt das Verhältnis im Osten bei 50 : 50.
Durch den Anteilskauf, so Tietz, verliere das Grundstückverkehrsgesetz insbesondere im Osten weiter an Effektivität und es wachse die Gefahr, dass dessen Legitimität infrage gestellt wird.
top agrar meint: Das alte Grundstückverkehrsgesetz kann die Agrarstruktur immer weniger schützen. Neue Fassungen zu finden, ist offenbar schwer, wie die bisherigen Bemühungen der Bundesländer zeigen. Höchste Zeit also für neue Wege – inklusive der Klärung der Frage, welche Agrarstruktur in Deutschland überhaupt für schützenswert gehalten wird!