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JGS-Verordnung im Landtag NRW

Am kommenden Mittwoch berät der Umweltausschuss im Landtag NRW Änderung der Jauche-, Gülle- und Silagesickersaftanlagen-Verordnung. Im Vorfeld haben sich die Bauernverbände WLV und RLV an die Mitglieder des Umweltausschusses gewandt und konkrete Korrekturen gefordert.

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Am kommenden Mittwoch berät der Umweltausschuss im Landtag NRW Änderung der Jauche-, Gülle- und Silagesickersaftanlagen-Verordnung. Im Vorfeld haben sich die Bauernverbände WLV und RLV an die Mitglieder des Umweltausschusses gewandt und konkrete Korrekturen gefordert.


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Grundsätzlich, schrieben die Präsidenten Johannes Röring und Bernhard Conzen, stehen beide Verbände konstruktiv zum vorliegenden Entwurf der Verordnung, der bei der Eigenverantwortung der Betreiber von JGS-Anlagen ansetzt. Allerdings fordern beide Landwirtschaftsverbände den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ein. Sie plädieren vor allem dafür, kleinere viehhaltende Betriebe bis zu einem Umfang der Tierhaltung von 100 Großvieheinheiten von der Beratungspflicht auszunehmen.


Darüber hinaus treten WLV und RLV für Nachbesserungen bei den geplanten Regelungen zur Entnahme von Silage aus Ballen ein. Der aktuelle Vorschlag stellt ein schwerwiegendes Hemmnis für die Fütterung aus Ballenraufen dar. Diese Fütterung ist gerade in kleinen Betrieben mit Wiederkäuern und Pferden sowie zur Ergänzung bei der Weidehaltung von großer Bedeutung.

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