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„Jagdunternehmen“ erhalten keine Beitragsentlastung

Die Landwirtschaftliche Sozialversicherung hat wie berichtet mitgeteilt, dass der Bundeszuschuss zum BG-Beitrag erhöht wird und die Landwirte eine Gutschrift bekommen. Ernüchtert zeigt sich jedoch der Bayerische Jagdverband, weil die Vorteile nur für die „berechtigten landwirtschaftlichen Unternehmern“ gelten.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Landwirtschaftliche Sozialversicherung hat wie berichtet mitgeteilt, dass der Bundeszuschuss zum BG-Beitrag erhöht wird und die Landwirte eine Gutschrift bekommen.

 

Ernüchtert zeigt sich jedoch der Bayerische Jagdverband, weil die Vorteile nur für die „berechtigten landwirtschaftlichen Unternehmern“ gelten. Die Sparte der sogenannten Jagdunternehmen profitiere nicht vom Bundeszuschuss und erhalte somit keine Beitragsentlastung. Im Gegenteil. Seit dem Beitragsjahr 2011 steigen die Beiträge für viele bayerischen Jagdpächter kontinuierlich, teils sogar drastisch an – ohne jegliche Zusatzleistung durch die SVLFG, so der Jagdverband.


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Beitragssteigerungen von bis zu 280 %


Bis 2011 musste jeder Revierinhaber grundsätzlich nur einen Grundbeitrag bezahlen. Nun muss je gepachtetes Revier ein eigener Grundbeitrag entrichtet werden, kritisieren die Jäger. Mit der Beitragsneuordnung und Einführung eines Bundesträgers in Kassel erfolgte im Jahr 2013 eine weitere Umstellung, die für einen Großteil der bayerischen Jagdpächter zu Beitragssteigerungen von bis zu 280 % führte. Der Beitragsberechnung wurde nicht wie bisher der Jagdwert, sprich der sogenannte „Pachtschilling“, sondern die Jagdfläche zugrunde gelegt.


Erhöhung trotz angekündigter Einsparung


Den zu zahlenden Gesamtbeitrag errechnet die SVLFG aus dem Grundbeitrag und dem risikoorientierten Beitrag. Die Einnahmen aus dem Grundbeitrag verwendet die SVLFG für Prävention und Verwaltung. „Ein wichtiges Reformziel der Umgestaltung – also der Errichtung des Bundesträgers – war die Reduzierung von Verwaltungskosten“, lautet das Zitat aus einer Pressemitteilung der SVLFG vom 1. Januar 2013. Trotz der angekündigten Einsparungen erfolgte jedoch mit dem Beitragsjahr 2014 eine drastische Anhebung des Mindestgrundbeitrags um 34 % von 60 auf 80,85 Euro. Bei 11.749 Jagdpächtern in Bayern erhält die SVLFG damit jährlich knapp 1 Mio. Euro.

 

Die Frage, wie und wofür die Zahlungen aus dem Grundbeitrag konkret für den Bereich „Jagden“ verwendet werden, sei seitens der SVLFG noch immer unbeantwortet, so der Jagdverband weiter. Er wundert sich zudem, dass die SVLFG alle Einnahmen aus dem Grundbeitrag in einem „großen Topf“ verwaltet und hier nicht – wie etwa bei der Zuteilung der Bundeszuschüsse – exakt nach Sparten unterscheidet.


Resolution zur Abschaffung der Zwangsversicherung


Der Unmut der bayerischen Jäger sei inzwischen sehr groß. Bei der letzten Sondertagung der Vorsitzenden der BJV-Mitgliedsvereine am 3. Oktober dieses Jahres wurde einstimmig eine Resolution zur Abschaffung der Zwangsversicherung „SVLFG“ verabschiedet.

 

Auch seien sich der Bayerische Jagdverband (BJV) und der Deutsche Jagdverband (DJV) einig und forderten gemeinsam und mit Nachdruck eine Entlassung der Jagden aus dem Sozialgesetzbuch VII. Beide Verbände führen bereits Musterprozesse gegen die SVLFG.


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