Familien, die in ein Eigenheim investieren, können seit dem 18.9.2018 Baukindergeld beantragen. Damit können sie über einen Zeitraum von zehn Jahren für jedes Kind einen Zuschuss von 1 200 Euro jährlich erhalten – also insgesamt 12 000 Euro für jedes förderfähige Kind. Die Voraussetzunge...
Familien, die in ein Eigenheim investieren, können seit dem 18.9.2018 Baukindergeld beantragen. Damit können sie über einen Zeitraum von zehn Jahren für jedes Kind einen Zuschuss von 1 200 Euro jährlich erhalten – also insgesamt 12 000 Euro für jedes förderfähige Kind. Die Voraussetzungen:
Das zu versteuernde jährliche Einkommen beträgt max. 90 000 Euro bei einem Kind, zuzüglich 15 000 Euro für jedes weitere Kind.
Die jeweiligen Kinder dürfen bei Antragstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen in Ihrem Haushalt leben und kindergeldberechtigt sein.
Förderfähig ist nur der erstmalige Kauf o. Neubau einer ununterbrochen selbstgenutzten Immobilie.
Kaufvertrag bzw. Baugenehmigung müssen aus der Zeit vom 1.1.2018 und 31.12.2020 stammen.
Gegebenenfalls wird die Förderung aber auch rückwirkend ab dem 1.1.2018 gezahlt.
Den Antrag müssen Familien spätestens drei Monate nach Einzug bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellen.
Familien, die in ein Eigenheim investieren, können seit dem 18.9.2018 Baukindergeld beantragen. Damit können sie über einen Zeitraum von zehn Jahren für jedes Kind einen Zuschuss von 1 200 Euro jährlich erhalten – also insgesamt 12 000 Euro für jedes förderfähige Kind. Die Voraussetzungen:
Das zu versteuernde jährliche Einkommen beträgt max. 90 000 Euro bei einem Kind, zuzüglich 15 000 Euro für jedes weitere Kind.
Die jeweiligen Kinder dürfen bei Antragstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen in Ihrem Haushalt leben und kindergeldberechtigt sein.
Förderfähig ist nur der erstmalige Kauf o. Neubau einer ununterbrochen selbstgenutzten Immobilie.
Kaufvertrag bzw. Baugenehmigung müssen aus der Zeit vom 1.1.2018 und 31.12.2020 stammen.
Gegebenenfalls wird die Förderung aber auch rückwirkend ab dem 1.1.2018 gezahlt.
Den Antrag müssen Familien spätestens drei Monate nach Einzug bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellen.