Das Quotenende wird ein erhöhtes Milchaufkommen mit sich bringen. Doch Expansion ist gerade für Milchviehhalter in Berggebieten wie dem Allgäu oder Oberbayern nur schwer umsetzbar. Zeit also, um sich über die Wertschöpfung Gedanken zu machen. Die Frage lautet: Wie kann ich gegebene Produktionsnachteile in Standortvorteile umwandeln?
Eine Möglichkeit ist das Schaffen neuer Absatzwege. Am besten für ein Premiumprodukt als Nische am Markt. „Die Produktion von Heumilch könnte so eine Nische sein“, ist sich Markus Fischer sicher. Der Ostallgäuer Milcherzeuger ist Vorsitzender der 2014 gegründeten Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Heumilch in Deutschland.
Das Vorbild Österreich weckt Begehrlichkeiten, weil das Allgäu und Oberbayern ähnliche Naturräume und Bewirtschaftungsweisen haben wie die österreichischen Heumilch-Boomregionen Vorarlberg und Tirol. In diesen Bundesländern macht Heumilch bereits rund 40 Prozent an der Gesamtproduktion aus.
Glänzende Zahlen
Die ARGE Heumilch Österreich kann mit glänzenden Zahlen aufwarten:
- 8 000 Heumilcherzeuger, die einen Heumilchzuschlag von fünf Cent pro Kilogramm erhalten.
- 500 unterschiedliche Heumilchprodukte, von denen der Lebensmittel-handel jährlich 40 000 Tonnen absetzt, was einem Rohmilchaufkommen von 430 Mio. kg entspricht. Tendenz steigend.
- Der Bekanntheitsgrad in der Bevölkerung von Heumilch und Heumilchprodukten liegt bei über 80 Prozent und nimmt weiter zu.
Auszug aus den Richtlinien der ARGE Heumilch Deutschland
Die Arbeitsgemeinschaft Heumilch Deutschland hat strenge Richtlinien für die Erzeugung von Heumilch aufgestellt. Hier die wichtigsten Details, des so genannten „Heumilch-Regulativs“:
- Die Herstellung und Verfütterung von Silage, Feucht- oder Gärheu ist nicht zulässig.
- Nebenprodukte von Brauereien, Brennereien, Mostereien etc. dürfen nicht verfüttert werden. Ausnahmen sind Trockenschnitzel aus der Zuckerherstellung und Eiweißfuttermittel aus der Getreideverarbeitung im trockenen Zustand
- Nicht erlaubt ist die Vorlage von Küchen-, Garten-und Obstabfällen, Kartoffeln und Harnstoff
- Zulässig ist die Fütterung von Grünraps, -mais, -roggen, Futterrüben sowie Heu-, Luzerne-und Maispellets.
- Ebenso dürfen Weizen, Gerste, Hafer, Triticale, Roggen und Mais in marktüblicher Form, z. B. Kleie, Pellets, Ackerbohnen, Futtererbsen, Ölfrüchte und Extraktionsschrote bzw. Kuchen zum Einsatz kommen.
- Der Raufutteranteil in der Jahresration sollte mindestens 75 % der Trockenmasse umfassen.
- Das Ausbringen von Klärschlamm und -produkten ist verboten.
- Zwischen der Ausbringung von Wirtschaftsdüngern und der Nutzung des Aufwuchses auf diesen Flächen müssen mindestens drei Wochen liegen.
- Ein selektiver Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmitteln unter fachlicher Anleitung ist möglich.
- Der Einsatz zugelassener Sprühmitteln zur Fliegenbekämpfung in Milchviehställen ist nur bei Abwesenheit der Muttertiere erlaubt
- Die Milch darf frühestens am 10 . Tag nach der Kalbung abgeliefert werden.
- Werden Kühe eingestellt, denen Silage verfüttert wurde, ist eine Wartezeit von 14 Tagen einzuhalten.
- Alm-/Alptiere, die im Tal mit Silage gefüttert wurden, sind 14 Tage vor dem Auftrieb auf silofreie Fütterung umzustellen oder die Milch darf erst nach 14 Tagen auf der Alm/Alpe als Heumilch verwendet werden.
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