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„Jetzt die Derogation in Brüssel beantragen!“

Noch gilt die Stickstoffgrenze von 170 kg organischen Stickstoff pro Hektar. Die neue Düngeverordnung lässt aber eine Erhöhung zu. Etliche Landwirte warten darauf.

Lesezeit: 3 Minuten

Noch gilt die Stickstoffgrenze von 170 kg organischen Stickstoff pro Hektar. Die neue Düngeverordnung lässt aber eine Erhöhung zu. Etliche Landwirte warten darauf. Ein Ratgeber von Patrick Liste aus der aktuellen top agrar 6/2017, Spezialprogramm Rind:


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Für Milcherzeuger in Futterbaugebieten ist es überlebenswichtig, dass die EU-Kommission so schnell wie möglich die Derogation wieder genehmigt“, fordert Ludwig Huber vom Landwirtschaftsamt in Traunstein.


Die Derogation ist eine befristete Ausnahmeregelung. Sie erlaubt den Mitgliedstaaten, die in der EG-Nitratrichtlinie festgelegte Höchstmenge von 170 kg organischen Stickstoff pro Hektar und Jahr zu erhöhen. Das müssen die Staaten begründen z. B. mit langen Wachstumsphasen, hohem Stickstoffbedarf der Pflanzen, hohen Niederschlagsmengen oder hohem Denitrifikationsvermögen des Bodens – ohne die Ziele der EG-Nitratrichtlinie zu gefährden.


Erst Berlin, dann Brüssel


Das federführende Ressort in Deutschland ist das Umweltministerium (BMUB). In Abstimmung mit dem Landwirtschaftsministerium (BMEL) kann es den Antrag für Derogation bei der EU stellen. Dort entscheidet der Nitratausschuss unter Beteiligung der Mitgliedstaaten.


In Deutschland ist die Derogation für 230 kg organischen Stickstoff pro Hektar Ende 2013 ausgelaufen. Die EU-Kommission hatte eine Verlängerung abgelehnt, weil sie die deutschen Düngevorgaben für zu lasch hielt. Etliche Betriebe waren hart getroffen: Sie mussten die Tierzahl abstocken, Fläche zupachten oder für die Abgabe an die Güllebörse zahlen. Und das, obwohl mehrere Versuche zeigen, dass intensiv genutztes Grünland bis zu 300 kg organischen Stickstoff pro Hektar in Ertrag umsetzt – ohne die Umwelt zu gefährden.


In der neuen Düngeverordnung ist die Derogation als Option wieder vorgesehen. „Deshalb muss der Prozess zur Genehmigung in Brüssel jetzt in Gang kommen“, fordert Steffen Pingen vom Bauernverband. Dazu müssen sich das BMUB und das BMEL verständigen, welche Inhalte der Derogationsantrag haben soll. Zu hören ist, dass sich Umweltministerin Hendricks auf maximal 230 kg einlassen will. Die Niederlande und Dänemark erlauben 250 kg.


Ab Herbst 2018?


Ziel sei, dass Deutschland im Herbst 2017 den Antrag stellt. Danach entscheidet der EU-Nitratausschuss in mehreren Sitzungen. Branchenvertreter rechnen nicht vor Herbst 2018 mit einer Entscheidung. Dann könne die Derogation allerdings sofort greifen, da sie bereits in der deutschen Düngeverordnung verankert ist. Fest steht, dass die Derogation nur für Grünlandflächen und Flächen mit mehrjährigen Feldfutterbau zulässig ist. 2013 nutzten sie 1 469 Betriebe (Karte). Sie mussten strenge Bedingungen erfüllen. Deshalb gab es auch von Umweltministern Zuspruch. Künftig dürften mehr Betriebe die Derogation nutzen.

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